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Ohne Entschädigung raus aus dem Baukredit – die Zinswende macht’s möglich
Pressemitteilung
Ohne Entschädigung raus aus dem Baukredit – die Zinswende macht’s möglich
Berlin, 15.08.2025 – Wer wegen Umzug oder Scheidung sein Eigenheim verkaufen und den Kredit auf einen Schlag zurückzahlen will, kann das aktuell viel günstiger tun. Anders als früher, gehen die Banken bei der sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung häufig leer aus. Das zeigt eine aktuelle Berechnung des unabhängigen Geldratgebers Finanztip. Möglich macht das die Zinsentwicklung seit 2022, durch die Verbraucher tausende Euro sparen können.
„Tausende Euro Vorfälligkeitsentschädigung, die Banken für das entgangene Zinsgeschäft entschädigen sollten, entfallen ganz oder liegen deutlich niedriger als früher“, so Dirk Eilinghoff, Immobilienexperte von Finanztip.
Finanztip-Berechnung bestätigt entfallende Zahlung
Wenn ein Kunde eine Baufinanzierung vorzeitig kündigt, verlieren die Bank Zinseinnahmen, die sie über eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen darf. Finanztip hat die Vorfälligkeitsentschädigung für neun typische Kreditverträge berechnet. Sie wurden alle zwischen 2016 und 2024 abgeschlossen und sollen im August 2025 vorzeitig getilgt werden. Das Ergebnis: Bei allen Verträgen bis einschließlich 2023 entfällt die Entschädigung komplett. Die Kunden zahlen nur den offenen Kreditbetrag zurück und nichts zusätzlich.
Bei einem Vertrag aus dem Jahr 2024 sieht die Lage bereits anders aus: Hier kann die Bank einen Verlust geltend machen, wenn der Kredit vorzeitig beendet wird. Bei diesem Vertrag errechnete Finanztip eine Vorfälligkeitsentschädigung von knapp 8.400 Euro. Dies entspricht drei Prozent des offenen Kreditbetrags. „Das Ausbleiben der Vorfälligkeitsentschädigung ist also ein vorübergehendes Phänomen. Fallen die Bauzinsen etwa wieder, werden die Kosten für einen vorzeitigen Ausstieg wieder steigen“, so Eilinghoff.
So wirkt die Zinswende zu Gunsten der Verbraucher
Hintergrund für die gesunkenen oder ganz entfallenden Zahlungen: Im ersten Halbjahr 2022 stiegen die Bauzinsen sprunghaft von unter einem auf über drei Prozent. „Eigenheimbesitzer, die zwischen 2016 und Mitte 2022 einen Baukredit abgeschlossen haben, profitieren bei vorzeitiger Rückzahlung davon, dass die Banken das zurückgezahlte Geld aktuell besser verzinst anlegen können“, erläutert Eilinghoff. Ein Zinsschaden, den Verbraucher mit einer Vorfälligkeitsentschädigung ausgleichen müssten, entsteht der Bank also häufig gar nicht.
Vorzeitige Kündigung benötigt berechtigtes Interesse
„Wer seinen Baukredit vorzeitig kündigen möchte, muss ein berechtigtes Interesse nachweisen, etwa bei Trennung oder einem Umzug mit anschließendem Immobilienverkauf“, erklärt Eilinghoff. Finanztip empfiehlt außerdem, frühzeitig das Gespräch mit der Bank zu suchen und eine individuelle Berechnung der möglichen Entschädigung anzufordern. Fordert die Bank trotz der neuen Zinssituation eine Zahlung, sollte diese sorgfältig geprüft werden. Eine solche Prüfung der berechneten Entschädigung bieten beispielsweise die Verbraucherzentralen an.
So hat Finanztip gerechnet
Die Berechnung beruht auf der Aktiv-Passiv-Methode für neun Szenarien mit Krediten von jeweils 300.000 Euro, die jährlich zum 1. August zwischen 2016 und 2024 starteten. Die Ablösung ist für August 2025 geplant. Die Bau- und Wiederanlagezinsen stammen von der Bundesbank. Weitere Annahmen: Zins und Tilgung mit 5 Prozent pro Jahr, Sondertilgungen von 5 Prozent pro Jahr, Risikokosten von 0,1 Prozent sowie Verwaltungskosten von 60 Euro jährlich.
Weitere Informationen
- Zum Ratgeber Vorfälligkeitsentschädigung: https://www.finanztip.de/baufinanzierung/vorfaelligkeitsentschaedigung/
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