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ZIA vor dem Flüchtlingsgipfel: Regeln für Flüchtlingsunterkünfte schnellstmöglich auf regulären Wohnraum ausweiten

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ZIA vor dem Flüchtlingsgipfel: Regeln für Flüchtlingsunterkünfte schnellstmöglich auf regulären Wohnraum ausweiten

Berlin, 10.05.2023 – Vor der heutigen Sonderkonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zur Flüchtlingssituation in Deutschland fordert die Immobilienwirtschaft schnelle Änderungen des Baugesetzbuches, um für breite Teile der Bevölkerung Wohnraum zu schaffen. Damit so bald wie möglich auf den weiter wachsenden Bedarf reagiert werden könne, sei eine Ausweitung des § 246 BauGB ein wertvoller Faktor, betont der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA). „Das ist eine Chance, ganz schnell etwas in Gang zu bringen“, sagt ZIA-Hauptgeschäftsführer Oliver Wittke. Die Beschleunigungsmaßnahmen, die bereits befristet für den Bau von Flüchtlingsunterkünften geschaffen wurden, sollten „unverzüglich auch für den Bau von neuem günstigen Wohnraum geöffnet werden“.

Eine Ausweitung der Erleichterungen des § 246 BauGB auf neuen (Sozial-) Wohnraum verspricht aus Sicht des ZIA spürbare Entspannung in einer sich zuspitzenden Lage. Dies ist jetzt „dringender denn je“, so Wittke. Denn: Geflüchtete aus der Ukraine suchen angesichts des andauernden Angriffs Russlands weiter Schutz in Deutschland. Ein Asylantrag ist für die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer nicht erforderlich. Sie können direkt arbeiten und sich auf dem freien Markt eine Wohnung suchen. Die ohnehin angespannte Wohnungsmangellage wird so verstärkt. Schnelles Handeln sei erforderlich, weil sonst eine „Konkurrenzsituation der geflüchteten Ukrainer mit heimischen Wohnungssuchenden“ drohe. „Im vorigen Jahr gab es mit fast 1,5 Millionen Menschen das höchste Einwanderungssaldo seit Bestehen der Bundesrepublik – darauf muss die Politik mit Sonderreglungen reagieren, um Wohnraumversorgung sicherzustellen“, erläutert Wittke.

Die Länder können ihren Beitrag zur Entspannung der Lage leisten, indem sie die Grunderwerbsteuer bis 2025 aussetzen oder zumindest auf Höchstsätze von 3,5 Prozent runterfahren. „Eine Grunderwerbsteuer, deren Höhe wie eine Baublockade wirkt, spült am Ende auch keinen Cent an Steuern in die Kasse“, sagt Wittke.

Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 30 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.
Kontakt:
ZIA-Pressestelle
Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: +4930202158523
E-Mail:  presse@zia-deutschland.de
Internet:  www.zia-deutschland.de
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