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ZIA bewertet Energiepreisbremsen insgesamt positiv, sieht aber „nicht nachvollziehbare Benachteiligungen für Handelsimmobilien“

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ZIA bewertet Energiepreisbremsen insgesamt positiv, sieht aber „nicht nachvollziehbare Benachteiligungen für Handelsimmobilien“

Berlin, 16.12.2022 – Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sieht in den heute vom Bundesrat besiegelten Energiepreisbremsen wichtige Entlastungssignale. Mit Blick auf Regelungen für Handelsimmobilien und andere Großverbraucher kritisiert der ZIA allerdings „nicht nachvollziehbare Benachteiligungen“. Iris Schöberl, Vizepräsidentin des ZIA : „Es ist sachlich überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb beim subventionierten Gaskontingent das Jahr 2021 als Maßstab gilt. In diesem wirtschaftlich üblen Corona-Jahr war der Verbrauch bei Handelsimmobilien nicht etwa typisch, sondern rekordverdächtig niedrig. Fair ist diese Berechnung nicht.“ Das Referenzjahr 2021 gelte zudem bei Großverbrauchern für alle Energiepreisbremsen, also Gas, Fernwärme und Strom.

Die Handelsimmobilien in Deutschland haben ihrerseits seit Jahren proaktiv Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz gezeigt. Dies belegt eine Dokumentation des German Council of Shopping Places (GCSP) und des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA) auf Basis von Mitgliederbefragungen (Details zu der Dokumentation: 221207-Booklet-Energie.indd (zia-deutschland.de) Der Verbrauch wurde durch Modernisierungen und Investitionen in Gebäudetechnik nachhaltig gesenkt. Viele Mitglieder haben seit Zuspitzung der Energiekrise zusätzliche Schritte ergriffen, um den Verbrauch kurzfristig zu senken. Dabei haben sich die folgenden Maßnahmen seit dem Sommer als besonders effektiv erwiesen und teilweise bis zu 15 Prozent an Einsparungen ermöglicht:

  • Reduzierung der Beleuchtung in Malls und Parkhäusern
  • Temporäres Abschalten von Außenbeleuchtung und Außenwerbeanlagen
  • Reduktion der Kühl- und Wärmeleistung (geringere Solltemperatur im Winter)
  • Späteres Einschalten und früheres Ausschalten der Kältemaschinen und Lüftungsanlagen
  • Temperaturabsenkung der Warmwasserversorgung
  • Verkürzen des Rolltreppenbetriebs
  • Abschalten von Brunnen

Dies als zusätzliche Schritte, die über die Auflagen der Energieeinsparungsverordnungen hinausgehen. Erste Zahlen aus dem Oktober zeigen, dass gegenüber dem Vergleichsjahr 2019 weitere Einsparungen möglich sind.

Die Akteure der Handelsimmobilien stehen darüber hinaus im engen Austausch mit ihren Mietpartnern, um die Einsparpotenziale bestmöglich auszunutzen und zugleich den sicheren und reibungslosen Betrieb zu gewährleisten – insbesondere in dem für den stationären Handel so wichtigen Jahresendgeschäft.

Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 30 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.
Kontakt:
ZIA-Pressestelle
Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: +4930202158523
E-Mail:  presse@zia-deutschland.de
Internet:  www.zia-deutschland.de
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Dokument:  221216_PM_ZIA Handel~aren Bundesrat.docx
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