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Vorhaben bei Share Deals schaden dem Wirtschaftsstandort Deutschland

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Vorhaben bei Share Deals schaden dem Wirtschaftsstandort Deutschland

Berlin, 09.05.2019 - Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) soll dem Vernehmen nach planen, auch die durch die Länder vorgeschlagenen Maßnahmen zur grunderwerbsteuerlichen Behandlung von Share Deals in dem Referentenentwurf für das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften aufzunehmen. Demnach will das BMF die - von der gesamten Wirtschaft schon zurecht heftig kritisierten - weiteren Ausweitungen bei der grunderwerbsteuerlichen Behandlung von Share Deals umsetzen. Dazu gehört insbesondere - neben einem völlig neuen Ergänzungstatbestand für Kapitalgesellschaften - die relevante Beteiligungshöhe bei sämtlichen Ergänzungstatbeständen von mindestens 95 Prozent auf mindestens 90 Prozent der Anteile abzusenken und die derzeitigen Fünfjahresfristen in den Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes auf mindestens zehn Jahre zu verlängern.

"Insbesondere der vorgesehene neue Ergänzungstatbestand für Kapitalgesellschaften schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland erheblich", sagt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht. In der Folge würde dieser Tatbestand zu der grunderwerbsteuerlichen Absurdität führen, dass die Gesellschaft Grunderwerbsteuer zahlt, wenn beispielsweise 90 Anleger jeweils ein Prozent innerhalb von zehn Jahren erwerben. Volckens fragt: "Was bitte hat der Erwerb eines Kleinstanteils mit dem Erwerb eines Grundstücks zu tun?" Insbesondere bei börsengehandelten Kapitalgesellschaften müsste künftig die Aktionärsstruktur dauerhaft - auch im Bereich von Kleinstübertragungen - überwacht werden, denn jedweder Handel mit Gesellschaftsanteilen ist ein Share Deal. "Die Relevanz der grunderwerbsteuerlichen Behandlung von Share Deals würde sich für Kapitalgesellschaften völlig verändern. Betroffen wären sämtliche Kapitalgesellschaften, die über Grundbesitz verfügen - viele Unternehmen wissen noch gar nicht, was dadurch auf sie zukommen würde. "Insbesondere bei börsennotierten Aktiengesellschaften ist das Gesetz nicht umsetzbar und die Finanzverwaltung steht vor einem schier ausweglosen Vollzugsdefizit, wenn eine solche Regelung in ein Gesetz gegossen würde", sagt Volckens. Denn auch mittelbare Veränderungen müssten überwacht werden - dazu gehören etwa auch Bewegungen von Anteilsscheinen von Fonds, die am Unternehmen beteiligt sind. "Das ist praktisch unmöglich", so Volckens.

Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der
Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 28 Verbände,
für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten
Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen
Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer
Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und
Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf
nationaler und europäischer Ebene - und im Bundesverband der deutschen Industrie
(BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.

Kontakt
André Hentz
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: 030/20 21 585 23
E-Mail:  andre.hentz@zia-deutschland.de 
Internet: www.zia-deutschland.de
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