Alle Storys
Folgen
Keine Story von Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mehr verpassen.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Erfolg für Verbraucher: Gericht will im Abgasskandal von Fiat-Chrysler Gutachten
Dr. Stoll & Sauer sieht gute Chancen für Schadensersatz

Erfolg für Verbraucher: Gericht will im Abgasskandal von Fiat-Chrysler Gutachten / Dr. Stoll & Sauer sieht gute Chancen für Schadensersatz
  • Bild-Infos
  • Download

Die juristische Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals bei Fiat-Chrysler (jetzt Stellantis) schreitet weiter voran. Mittlerweile gibt es erste verbraucherfreundliche Urteile. Am Landgericht Münster will ein Richter beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft zum Stand der Ermittlungen einholen. Das Landgericht Kempten hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer per Verfügung vom 23. September 2021 angekündigt, ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben, falls Stellantis den erhobenen Vorwurf der Manipulation ausführlich bestreitet (Az. 31 0 851/21). Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz sind damit enorm gestiegen. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Betroffenen die anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro- Vergleich mit ausverhandelt. Derzeit führen sie die Musterklage gegen Daimler.

Landgericht Kempten erhöht Druck auf Fiat-Chrysler

Gerade die Reise- und Wohnmobilbranche ist durch den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) stark betroffen. Die meisten Hersteller der Freizeitfahrzeuge setzen beim Fahrgestell und Motor auf den Fiat Ducato. Die Multijet-Motoren im Ducato manipulieren nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes die Abgasreinigung. Ganz offensichtlich ist die Abgasreinigung in den Fiat-Motoren so manipuliert worden, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hatte deshalb am Landgericht Kempten am 12. Mai 2021 Klage gegen Stellantis eingereicht. Streitgegenständlich ist das Wohnmobil von Dethleffs Esprit T7150. Hier die wichtigsten Fakten zum vorliegenden Verfahren.

  • Das Landgericht Kempten stellte in seiner Verfügung vom 23. September 2021 klar, dass der Kläger „ausreichend dargelegt“ habe, „welche unzulässigen Abschalteinrichtungen mit Prüfstanderkennung in dem fraglichen Motor eingebaut worden sein sollen“ und er habe auch „die Wirkungsweise dieser behaupteten unzulässigen Abschalteinrichtungen (…) dargelegt“.
  • Stellantis muss nun detailliert Stellung beziehen. Gelingt dem Autobauer das, will das Gericht „das angebotene Sachverständigengutachten einholen“.
  • Außerdem möchte das Gericht ein Gutachten einsehen, das die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in einem Verfahren am Landgericht Freiburg eingeholt hatte. Dabei stand das gleiche Modell wie im Verfahren am Landgericht Kempten im Mittelpunkt. Die Untersuchung des Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ergab, dass das Wohnmobil Esprit T7150 EB von Dethleffs mit der Euroabgasnorm 5 den Grenzwert für Leichte Nutzfahrzeuge (280 mg/km) im normalen Straßenverkehr um das 9,9-fache überstieg. Das Gutachten beweist für Dr. Stoll & Sauer die Verwicklung des Fahrzeugs in den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler. Das Gutachten ist der Staatsanwaltschaft Frankfurt zur Verfügung gestellt worden.
  • Im Juli 2018 hatte der Kläger das Fahrzeug der Marke Dethleffs Esprit T7150 gebraucht für 47.994 Euro gekauft. Beim Motor handelt es sich um einen Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481E. Mit Klage vom 12. Mai 2021 sollte das Landgericht Kempten feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und Stellantis dafür haftet. Die Automobilholding Stellantis ist nach der Fusion zwischen FCA und PSA entstanden.
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt die Ansicht, dass bei Fiat der begründete Verdacht besteht, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden und die Abgasreinigung manipuliert wird. Damit wäre der Fall FCA mit dem ersten Abgasskandal der Volkswagen AG vergleichbar. Und VW ist am 25. Mai 2020 vom Bundesgerichtshof wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden.
  • Die Fahrzeuge sind aufgrund der möglichen Abgasmanipulation im Wert gemindert, und den Verbrauchern ist ein erheblicher Schaden entstanden. Zudem droht den Fahrzeugen die Stilllegung.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet die Verfügung des Landgerichts Kempten als Erfolg. Zum einen habe die Kanzlei aus Sicht des Gerichts den Einbau von Abschalteinrichtungen schlüssig dargestellt und die Funktionsweise ebenso beschrieben. Zum anderen sieht die Kanzlei dem avisierten Sachverständigengutachten gelassen entgegen, weil die Beweislast gegen Fiat-Chrysler enorm ist. Das streitgegenständliche Modell von Dethleffs war bereits Gegenstand von einer Untersuchung.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät daher vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Was spricht dafür, dass Fiat Chrysler Motoren manipuliert?

Im Abgasskandal von Fiat Chrysler hat das Bundesverkehrsministerium aktiv eingegriffen und dafür gesorgt, dass manipulierte Motoren in Reise- und Wohnmobilen auf deutschen Straßen fahren dürfen. FCA manipuliert mit seinen Motoren die Abgasreinigung und hat an die Verbraucher minderwertige Fahrzeuge verkauft. Hier Fakten, was im Skandal alles bekannt und geschehen ist und wie unverfroren KBA und Verkehrsministerium die Hände in den Schoß gelegt haben, obwohl europäisches Recht gebrochen worden ist:

  1. In den USA klagten bereits 2015 Investoren wegen angeblich irreführender Angaben zu Dieselabgasen gegen FCA. Erst im April 2019 einigte sich Fiat Chrysler im Rechtsstreit mit US-Anlegern auf einen Vergleich. Der Autokonzern akzeptierte eine Zahlung von 110 Millionen Dollar (98 Millionen Euro).
  2. Im Frühjahr 2016 ließ die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Zuge des Diesel-Abgasskandals vom VW auch die Abgaswerte von Fahrzeugen anderer Hersteller überprüfen. Der Fiat 500X Euro 6 sprengte laut einer Mitteilung vom 9. Februar 2016 mit 1777 mg/km Stickoxid bei einer Untersuchung durch die Berner Hochschule alle Normen. Euro 6 erlaubt einen Ausstoß von 80 mg/km Stickoxid.
  3. Das von der DUH informierte Kraftfahrt-Bundesamt überprüfte nun ebenfalls Fiat-Fahrzeuge. Im April 2016 fiel neben dem Fiat 500X auch der Fiat Ducato Euro 5 negativ auf. Das KBA stellte klar, dass das System der Abgasrückführung (AGR) in seiner Wirksamkeit reduziert arbeitet. Das ist letztlich eine Beschreibung für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Der Ducato dient als Basisfahrzeug für die Reise- und Wohnmobilbranche.
  4. Wenig später informierte die Bosch GmbH das Bundesverkehrsministerium darüber, dass der Autozulieferer an Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen geliefert hatte. Bosch war im Zuge der Untersuchungen zum VW-Abgasskandals ins Visier der Ermittler geraten und packte in einem Gespräch am 14. April 2016 beim KBA gegen Fiat aus.
  5. Im Mai 2016 forderte das KBA Fiat und die italienische Zulassungsbehörde dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die hergestellten Fahrzeuge mit dem genehmigten Typ in Übereinstimmung gebracht werden. Für die italienische Behörde besteht jedoch bis heute kein Handlungsbedarf.
  6. Das KBA beabsichtigte, die Typengenehmigung für Reise- und Wohnmobile mit Fiat-Motoren zu verweigern. Am 25. Mai 2016 intervenierte die Geschäftsleitung von Knaus Tabbert brieflich beim damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer und bittet um eine Lösung des Problems. Der wandte sich am 3. Juni 2016 per Mail an den damaligen Bundesverkehrsminister und Parteifreund Alexander Dobrindt. Am 14. Juni 2016 wurde das KBA gestoppt und die Reise- und Wohnmobile erhielten wieder eine Genehmigung. Die deutschen Hersteller sollten keine Nachteile durch eine Fahrzeugtechnik erleiden, die sie nicht zu verantworten hatten.
  7. Am 31. August 2015 informierte das Bundesverkehrsministerium die EU-Kommission über die Ergebnisse des KBA.
  8. Im Mai 2017 leitete die EU-Kommission aufgrund des Fiat 500X ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die italienische Regierung ein.
  9. 2017 begannen Ermittlungen in den USA gegen den Konzern. Die US-Umweltbehörde EPA fand acht Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen mit Fiat-Motoren. Am 22. Mai 2017 reichte die US-Justizbehörde für die EPA Klage gegen FCA ein. Fiat stritt jedoch ab, die Dieselfahrzeuge manipuliert zu haben. Um die Klage und eine weitere des Bundesstaats Kalifornien beizulegen, zahlte FCA im Januar 2019 mehr als 500 Millionen Dollar (434 Millionen Euro). Zudem musste FCA rund 300 Millionen Dollar für Entschädigungen von US-Autobesitzern sowie Rückrufe und Reparaturen von Dieselwagen bezahlen. Der mitangeklagte deutsche Zulieferer Bosch sollte bis zu 27,5 Millionen Dollar zahlen.
  10. Am 17. Mai 2018 reichte die EU-Kommission vor dem EuGH Klage unter anderem gegen Italien ein. Deutschland, Italien, Luxemburg und das Vereinigte Königreich sollen die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen missachtet haben.
  11. Am 22. Juli 2020 kam es durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Durchsuchungen von Büroräumen bei FCA in Deutschland, Italien und der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den Konzern wegen Betrugs. Betroffen sind Multijetmotoren der Abgasnormen Euro 5 und 6 der Baujahre 2014 bis 2019. Der seit 2016 schwelende Diesel-Abgasskandal kochte in Deutschland wieder hoch. Es geht um den Verdacht des Betrugs im großen Stil.
  12. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigt auf der Webseite des Polizeipräsidiums Hessen, dass gegen Fiat Chrysler wegen Motoren mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 ermittelt wird. Das Jahr spielt offensichtlich keine Rolle mehr. „Neuere Fahrzeuge, die die Abgasnorm EUR 6dTemp erfüllen, sind nicht Bestandteil der (…) Ermittlungen“, heißt es auf der Website.
  13. Das Landgericht Koblenz hat am 1. März 2021 FCA erstmals in Deutschland aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung eines Verbrauchers verurteilt (Az. 12 O 316/20).
  14. Für die ermittelnde Staatsanwaltschaft Frankfurt ist mittlerweile offensichtlich klar, dass FCA-Motoren der Abgasnormen Euro 5 und 6 mit Abschalteinrichtungen manipuliert werden. Sie seien „amtsbekannt“, heißt es in einem Schreiben der Ermittlungsbehörde, die der Kanzlei vorliegt.
  15. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird endlich aktiv: Die Zulassungsbehörde hat mit Schreiben vom 23. April 2021 erhöhte Stickoxid-Abgaswerte bei Wohnmobilen durch eigene Untersuchungen bestätigt. Jetzt prüft das KBA Schritte, wie die Abgasmanipulation an den Motoren wieder entfernt werden kann.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler AG

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die beiden Inhaber für den vzbv die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307 
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/