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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

BGH entscheidet im VW-Abgasskandal über Verjährung
Waren 2019 und 2020 Klagen noch möglich? Dr. Stoll & Sauer hält im Dieselskandal nichts für verjährt

BGH entscheidet im VW-Abgasskandal über Verjährung / Waren 2019 und 2020 Klagen noch möglich? Dr. Stoll & Sauer hält im Dieselskandal nichts für verjährt
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Mehr als 20.000 Klagen sind im Diesel-Abgasskandal der VW AG erst 2019 oder später erhoben worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am 29. Juli 2021, ob die Verbraucher zu lange gewartet haben, der Skandal bereits früher verjährt ist und die Kläger leer ausgehen ( Az. VI ZR 1118/20). In einer ersten Rechtsauffassung hatte der Senat erkennen lassen, dass es trotz des Medienechos zum Bekanntwerden des VW-Skandals 2015 nicht erwiesen sei, dass der Verbraucher informiert gewesen sei. Niemand sei verpflichtet, die Berichterstattung zu verfolgen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sieht im Abgasskandal von VW keine Verjährung eingetreten. Selbst wenn die dreijährige Verjährungsfrist abgelaufen sein sollte, greift der Anspruch auf Restschadensersatz nach § 852 BGB. Den haben mittlerweile vier Oberlandesgerichte bestätigt. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Inhaber führen derzeit die Musterfeststellungsklage gegen Daimler.

Klagen gegen VW sind auch aktuell weiterhin erfolgsversprechend

Wer glaubt, dass nach dem ersten BGH-Urteil zum Thema Verjährung Abgasskandal bei VW um den Motor EA189 bereits zu Ende ist, der irrt gewaltig. Die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Koblenz, Oldenburg und Stuttgart haben VW zu Schadensersatz verurteilt, obwohl zum Teil die Klagen erst 2020 eingereicht worden waren. Hintergrund der verbraucherfreundlichen OLG-Urteile ist der Anspruch auf Restschadensersatz. Nach §852 BGB besteht dieser nach der eingetretenen üblichen dreijährigen Verjährung. Voraussetzung dafür ist allerdings eine vorsätzliche und sittenwidrige Handlung nach §826 BGB – wie im Fall von VW. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält daher Klagen gegen VW auch 2021 für aussichtsreich. Denn der Restschadensersatzanspruch erlischt erst zehn Jahre ab Kauf.

Dabei spielt es keine Rolle, dass der Bundesgerichtshof in einem ersten Urteil davon ausgeht, dass bereits Ende 2018 der Abgasskandal verjährt gewesen sein soll ( Az. VI ZR 739/20). In einem Spezialfall hatte der klagende Verbraucher eingestanden, vom Skandal bereits 2015 informiert gewesen zu sein. Daher begann die Verjährung ab 2016 zu laufen und eine Klage war nur bis Ende 2018 möglich, argumentierte der BGH. Das oberste Gericht beschäftigte sich nur mit der üblichen dreijährigen Verjährung. Zum Restschadensersatz hat sich der BGH nur insofern geäußert, dass ein Gericht den Kläger auf diese Möglichkeit nicht hinweisen müsse.

Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher betroffenen VW-Kunden die anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro- Vergleich mit ausverhandelt.

BGH entscheidet abschließend über Verjährung im VW-Skandal

Nun hat es der Bundesgerichtshof (BGH) in der Hand, über das Thema Verjährung abschließend zu entscheiden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst das Verfahren am BGH kurz zusammen:

Der Fall: Der Kläger erwarb im September 2013 einen gebrauchten VW Tiguan, der mit dem Skandal-Diesel vom Typ EA189 (EU5) ausgestattet ist. VW erklärte im September 2015 in einer Ad-hoc-Mitteilung, dass bei weltweit rund elf Millionen Fahrzeugen mit Motoren vom Typ EA189 auffällige Abweichungen zwischen den auf dem Prüfstand gemessenen Emissionswerten und denen im realen Fahrzeugbetrieb festgestellt worden seien. In der Folge berichteten die Medien umfangreich über den Skandal. 2019 verklagte der Verbraucher VW, nach dem er sich zuvor zum Klageregister der Musterfeststellungsklage an- und wieder abgemeldet hatte. Das streitgegenständliche Fahrzeug hatte er mittlerweile weiterverkauft. VW monierte in den Verfahren die Verjährung.

Bisheriger Prozessverlauf: Landgericht und Oberlandesgericht wiesen Klage und Beschwerde jeweils zurück. Eine Unkenntnis des Skandals Ende 2015 beruhe auf grober Fahrlässigkeit, da bereits im letzten Quartal des Jahres 2015 alle Umstände in der Öffentlichkeit bekannt geworden seien, so die Instanzen. Die Verjährung sei auch nicht durch den Beitritt zum Musterfeststellungsverfahren gegen VW gehemmt worden. Die Anmeldung zur Musterklage werten die Gerichte als rechtsmissbräuchlich, da sie von vornherein nur erfolgte, um nach ihrer Rücknahme noch im Jahr 2019 Individualklage erheben zu können.

Bisherige Rechtsprechung: Bei den vom BGH ausgeurteilten ersten Verjährungsfall handelte es sich um einen Einzelfall. In der Mehrzahl der Fälle war es der Volkswagen AG dagegen nicht gelungen, dem Käufer eine Kenntnis des Skandals bereits 2015 nachzuweisen. Die Rechtsprechung der Instanzen geht mehrheitlich von einer Verjährung nicht vor Ende 2019 aus, wie der Regensburger Rechtswissenschaftler Professor Michael Heese auf seiner Internetseite ausführt.

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

  1. Verjährung: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt. Vier Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist ( Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche – und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az. VI ZR 252/19).
  2. Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: „Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7.“ Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe ( Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann.
  3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug – salopp gesagt – vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal.
  4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
  5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.
  6. Abschalteinrichtungen: Alle reden vom Thermofenster, doch es gibt noch andere Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung manipulieren. Mit der Fahrkurve und der Lenkradwinkelerkennung wird der Motorsteuerung angezeigt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Läuft der Motor und das Lenkrad wird nicht eingeschlagen, ist für den Motor klar, dass eine Prüfsituation stattfindet. Mehr Prüfstandserkennung gibt es nicht – und die hat der BGH für unzulässig erklärt.
  7. Benziner-Skandal: Außerdem ist VW in einem Abgasskandal verwickelt, der Benzinmotoren betrifft. Das Landgericht Offenburg hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein Gutachten einholen lassen, aus dem klar hervorgeht, dass an der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 manipuliert worden ist ( Az.: 4 O 159/17). Abgasgrenzwerte werden offensichtlich nur auf dem Prüfstand eingehalten. Das KBA hat die Ermittlungen aufgenommen und rückt die Akten dazu jedoch nicht heraus, obwohl Dr. Stoll & Sauer dazu einen rechtskräftigen Beschluss eines deutschen Gerichts erstritten hat.

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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