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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Diesel-Abgasskandal: Dr. Stoll & Sauer lehnt OLG Dresden wegen Besorgnis der Befangenheit ab
Brief von Präsident Häfner inakzeptabel

Lahr (ots)

Der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden Gilbert Häfner hat in einem Schreiben seinen Behördenkollegen der zweiten Instanz empfohlen, VW-Verfahren "zurückzustellen" und Kanzleien, die versuchen, Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen, indirekt kritisiert. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist das Schreiben Häfners vom 9. April 2020 ein Affront und völlig inakzeptabel.

Die Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz haben durch diesen skandalösen Vorgang weiter Nahrung erhalten. Die Kanzlei lehnt daher alle Richter am OLG Dresden in Diesel-Verfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Der entsprechende Antrag ging am 26. Juni 2020 ans OLG (Az. 9 U 2390/19). Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber der Verbraucher-Sozietät haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und damit deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Der Fall Häfner am OLG Dresden und ein Richter am LG Erfurt

Der Diesel-Abgasskandal lässt berechtigte Zweifel aufkommen, ob die Justiz unabhängig von Politik und Wirtschaft Recht spricht. Der Fall des Präsidenten Gilbert Häfner vom Oberlandesgericht Dresden ist durch den Richter am Landgericht Erfurt, Martin Borowsky, ans Tageslicht der Öffentlichkeit gekommen. Borowsky hatte seine Bedenken über bedenkliche Entwicklungen in der deutschen Justiz in einem Beschluss vom 15. Juni 2020 zum Ausdruck gebracht (Az. 8 O 1045/18).

  • Zum einen lässt der Erfurter Richter das erste VW-Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VI ZR 252/19) vom Europäischen Gerichtshof auf dessen europarechtliche Konformität überprüfen. Borowsky hält den vom BGH gewährten sogenannten Vorteilsausgleich (Nutzungsentschädigung für VW) für europarechtswidrig. Ein solcher Ausgleich bedeute in letzter Konsequenz, dass VW umso weniger Sanktionen zu befürchten habe, je länger sich der Rechtsstreit hinziehe. "Mithin könnte ein starker Anreiz entstehen, die Rechtsverletzung gleichwohl zu begehen und die Anspruchserfüllung ungehörig zu verzögern", fasst der Richter seine Bedenken zusammen. Das verstoße gegen den Effektivitätsgrundsatz und die EU-Grundrechtecharta. Daher hat der Richter das Urteil dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt.
  • Zum anderen will er vom EuGH seine eigene Unabhängigkeit überprüfen lassen. Hier geht es im Kern darum, inwieweit durch Schreiben wie jenes von Häfner ein unabhängiges Arbeiten überhaupt möglich ist. Schließlich sind juristische Karrieren im Staat von der Politik abhängig.
  • Die Äußerungen des OLG-Präsidenten Gilbert Häfner, VW-Verfahren hintenanzustellen, bedeutet aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, dass sich die VW-Verfahren weiter in die Länge ziehen, die Verbraucher weiter mit den Fahrzeugen fahren müssen, die Nutzungsentschädigung weiter ansteigt und VW unterm Strich weniger Schadensersatz zu bezahlen hat. Ein unglaublicher Vorgang. Die Verbraucher-Kanzlei lehnt deshalb künftig das Gericht in Dresden wegen Besorgnis der Befangenheit ab.
  • Dabei spielt es keine Rolle, dass das Schreiben Häfners im Vorfeld des ersten VW-Verfahrens vor dem BGH verschickt wurde. Natürlich türmen sich die Verfahren gegen VW an deutschen Gerichten. Natürlich warteten alle Instanzen auf eine erste Entscheidung. Der BGH ächzt unter einer Flut von Revisionen. Aber die Klagen werden nicht aus Jux und Tollerei eingereicht, sondern weil Verbraucher betrogen worden sind. Hier steht der Rechtsstaat beim Bürger in der Pflicht - und zwar zu handeln und nicht zu warten.
  • Der Präsident des Oberlandesgerichts hat in seinem Schreiben deutlich zum Ausdruck gebracht, wie er sich das weitere Vorgehen in den Verfahren vorstellt. Die Verfahren sollen bis zu einer "Musterentscheidung" zurückgestellt werden und allenfalls "Musterverfahren" oder "Pilotverfahren" im Bereich des Abgasskandals entschieden werden und ansonsten die Kapazitäten auf die anderen Verfahren konzentriert werden.
  • Das OLG Dresden hat sich übrigens bei der Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals bisher vornehm zurückgehalten. Als eines der letzten OLG hat Dresden erst am 5. März 2020 eine Haftung von VW nach § 826 BGB bestätigt (AZ. 10a U 1834/19).
  • Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält die Entscheidung des BGH in der Sache Vorteilsausgleich nicht für glücklich. Allerdings beschäftigt sich der EuGH mit dem Thema Nutzungsentschädigung bereits in mehreren anhängigen VW-Verfahren. Bei diesem Thema ist daher das letzte Wort noch nicht gesprochen. Insgesamt wird das BGH-Urteil aber als Sieg für die Verbraucher gewertet. Die Verbraucher-Kanzlei rät betroffenen VW-Kunden zur anwaltlichen Beratung, um ihre Rechte gegen den Autobauer durchzusetzen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Chancen, vor Gericht zu gewinnen, standen nie besser. Hinzu kommt, dass nach Ansicht der Kanzlei im VW-Fall noch keine Verjährung eingetreten ist - mehr dazu hier.

Was spricht für eine politische Einflussnahme der Gerichte?

Mit einer zweiten Vorlagefrage fasst Richter Martin Borowsky ein ganz heißes Eisen an: Er verlangt durch den EuGH die Klärung, ob es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne der Charta der Grundrechte der Europäischen Union handle. Er zweifelt also seine eigene Unabhängigkeit an. Diesen Weg sind in den vergangenen Monaten zahlreiche Richter aus Polen gegangen. In Polen findet durch die Politik derzeit eine Unterwerfung der unabhängigen Justiz statt. Trifft das auch auf Deutschland zu? Hier einige nicht von der Hand zuweisende höchst bedenkliche Fakten:

  • In Deutschland seien Richter und Gerichte nicht vollständig sicher vor politischer Einflussnahme, wird Borowsky im Verfassungsblog von Maximilian Steinbeis zitiert. Über juristische Karrieren werde politisch entschieden, genauso über Planstellen und deren finanzielle und personelle Ausstattung. "Die aus vordemokratischer Zeit stammende Justizstruktur setzt einer politischen Instrumentalisierung keine ausreichenden Hindernisse entgegen."
  • Im Dieselskandal ist der Staat direkt involviert. VW gehört zu großen Teilen dem Land Niedersachsen. Da ist es nicht verwunderlich, dass an den Gerichten in Braunschweig (Gerichtsstandort von Volkswagen) eine Haftung von VW stets verneint worden ist. Erst vor wenigen Tagen hat das Landgericht Braunschweig zähneknirschend und uneinsichtig seine Position aufgegeben. Der BGH hatte in seinem ersten VW-Urteil die Argumente aus Braunschweig mit keiner Silbe erwähnt. Ein Armutszeugnis für die dortigen Juristen. Ende Juli werden zwei VW-Verfahren aus Braunschweig in Karlsruhe verhandelt. Das könnte bitter für die VW-affinen Richter enden.
  • Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kann die Befürchtungen des Erfurter Richters nur unterstreichen. Die Kanzlei-Inhaber haben für den Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv die Musterfeststellungsklage (MFK) gegen VW mit angeführt. Natürlich fanden die Verhandlungen am Oberlandesgericht Braunschweig statt. Gerichtsstandort ist nach dem Gesetz zur Musterfeststellungsklage stets der der Beklagten. Die Regelung kann ebenfalls als Indiz gewertet werden, wie weitreichend der Einfluss der Wirtschaft auf die Gesetzgebung ist. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Braunschweig, Michael Neef, der auch schon ans niedersächsische Justizministerium abgeordnet gewesen und für Strafsachen zuständig war, zwang VW am zweiten Verhandlungstermin über die MFK in Vergleichsverhandlungen - und das obwohl das Gericht für seine VW-freundlichen Urteile bekannt war. Woher kam der Sinneswandel? Auf den Fluren des Bundestages erzählt man sich, dass der Wunsch nach Vergleichsverhandlungen von ganz oben gekommen sein soll. Die schwierigen und einmal bereits gescheiterten Vergleichsverhandlungen mündeten in einer Mediation, die der Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig leitete. Hier konnten sich die an den Verhandlungen beteiligten Inhaber von Dr. Stoll & Sauer nicht des Eindrucks erwehren, dass der Gerichtspräsident Wolfgang Scheibel mehr VW-Fürsprecher als unabhängiger Mediator war.
  • In diese Beobachtungen hinein, passen die Ausführungen von Richter Borowsky. Er zitiert aus einem Brief des Präsidenten des OLG Dresden Gilbert Häfner. Das Schreiben liegt auch der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor. Häfner beklagt sich im Vorfeld des ersten BGH-Urteils gegen VW bei seinen Kollegen in den OLG-Amtsstuben über die Flut an Diesel-Verfahren. Der Vorsitzende des VI. Zivilsenats am BGH, Stephan Seiters, soll Häfner mitgeteilt haben, der Senat sei "insoweit dankbar für jedes Verfahren, das von den Berufungsgerichten (...) zurückgestellt werden kann", bis ein erstes Grundsatzurteil gefällt sei. Aufgrund dessen erlaube sich Häfner die "Anregung" an seine Kollegen, "die betreffenden Senate in Ihrem Haus um Prüfung zu bitten, ob weitere Entscheidungen in Dieselverfahren zurückgestellt werden könnten. Ein weiteres Zuschütten des BGH mit diesen Verfahren dürfte dort zu immer schwierigeren Verhältnissen führen und auch dem Rechtsstaat nicht dienen. (...) Die Rolle eines bloßen Durchlauferhitzers für die nächste Instanz zu spielen macht (...) weder Sinn, noch entspricht es der Aufgabe der Justiz". Auch rät er dazu, eine ablehnende Haltung gegenüber einer "Chance der vollen Rückzahlung des Kaufpreises ohne jeden Abzug für eine - auch jahrelange - Nutzung des Fahrzeugs" deutlich zum Ausdruck zu bringen.Gerade der Hinweis auf das Nutzungsentgelt zeugt nicht von Unabhängigkeit. Hier denkt Häfner eher an das Wohl von VW-Aktionären, Vorständen und Aufsichtsräten. Abschließend kritisiert Häfner indirekt Verbraucher-Kanzleien, die betrogenen Verbrauchern zu ihrem Recht verhelfen.
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weist seit Monaten darauf hin, dass die Einflussnahme aus Politik und vor allem aus der Wirtschaft auf deutsche Gerichte überhandnimmt. Bestes Beispiel dafür ist der Fall Reuschle am Landgericht Stuttgart. Der Diesel-Richter Dr. Fabian Richter Reuschle wollte 21 Daimler-Verfahren zur Vorabentscheidung an den EuGH überstellen. Daraufhin wollte Daimler ihn mit einem Befangenheitsantrag stoppen. In der Kammer, die über diesen Antrag entscheiden sollte, saß ein Jurist, der vor seiner Zeit als Richter für die Kanzlei Gleiss Lutz tätig war, die Daimler aktuell in einigen der Reuschle-Verfahren vertritt. Der daraufhin von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gestellte Befangenheitsantrag gegen diesen Richter ist in erster Instanz mit einer unglaublichen Begründung abgelehnt worden. Man gewinnt den Eindruck, dass am Landgericht Stuttgart eine Nähe zwischen Richtern und Lobbyisten-Kanzlei gewachsen ist, die über das hinausgeht, was ein Rechtsstaat vertragen kann. Wörtlich heißt es: "Bei der Größe des Konzerns und der Kanzlei, der gemeinsamen juristischen Ausbildung von Richtern und Anwälten, der gewünschten "Durchlässigkeit" der Berufszweige und der erforderlichen Zusammenarbeit der Organe der Rechtspflege sind persönliche Kontakte aller Richter des Landgerichts Stuttgart zu Mitarbeitern der Beklagten auf privater Ebene und zu Anwälten aus der Kanzlei Gleiss Lutz auf professioneller Ebene eher die Regel als die zu einer Befangenheit führende Ausnahme."

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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