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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Diesel-Abgasskandal: Heimlicher Rückruf für die VW-Tochter Audi
Dr. Ralf Stoll: Verbraucher können sich mit drei Optionen zur Wehr setzen

Lahr (ots)

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg hat erneut über einen Rückruf im Diesel-Abgasskandal die Öffentlichkeit nicht informiert. Am 11. Oktober 2019 ordnete die Behörde an, dass die Modelle A6 und A7 mit 3-Liter Biturbo TDI-Motor der Schadstoffklasse Euro 5 mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ausgerüstet sind und ein Software-Update benötigen.

Die Desinformation der Behörde ist für Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein handfester Skandal. "Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, informiert zu werden", sagte Stoll, der mit seinem Partner Ralph Sauer zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Diesel-Abgasskandal gehört. "Die Verbraucher sind eindeutig geschädigt worden und müssen sich wehren können." Das KBA war in der Vergangenheit auch dahingehend aufgefallen, dass es Gerichten keine Prüfungsunterlagen im Diesel-Abgasskandal zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt hatte - und das mit Deckung des Bundesverkehrsministeriums (hier).

Auch im aktuellen Fall haben Kraftfahrt-Bundesamt und Bundesverkehrsministerium die Öffentlichkeit nicht über den Rückruf beim Audi A6 und A7 informiert. Das Ministerium erklärte dazu nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks, in der Rückrufdatenbank des KBA und einer Übersicht "Marktüberwachung" würden Modelle aufgelistet, "für die das Software-Update auch freigegeben worden ist. Denn nur dann können die Halter ihre Fahrzeuge auch tatsächlich in die Werkstatt bringen". Laut Auskunft von Audi liegt das Software-Update für beide Modelle dem KBA bereits zur Prüfung vor. Sobald das Update genehmigt ist, sollen die Fahrzeughalter angeschrieben und bundesweit rund 22.000 Fahrzeuge in die Werkstätten zurückgerufen werden.

Welche juristischen Möglichkeiten hat der Verbraucher, auf den Diesel-Abgasskandal auch im Fall von Audi zu reagieren? Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.

1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW - und Audi ist eine VW-Tochter - gibt es zahlreiche Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat davon einen Großteil erstritten. Möglicherweise muss der Verbraucher jedoch eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Gerade im VW-Fall ist Nutzungsentschädigung vor Gericht umstritten. Es gibt Gerichte, die eine Entschädigung für die Autobauer abgelehnt haben. Zur Berechnung der Nutzungsentschädigung bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen Nutzungsentschädigungsrechner (hier).

2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und Daimler auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Die Autobauer müssen dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.

3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben.

Zu welchen Optionen rät im Diesel-Abgasskandal die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

"Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert", stellte Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr klar. Dem Update müsse man sehr skeptisch gegenüberstehen. Experten seien der Ansicht, dass ein Software-Update nicht ausreicht, das Problem zu beheben. Außerdem könne ein Software Update folgende erhebliche Nachteile für die Geschädigten mit sich bringen:

- Niedrigere Lebenserwartung des Motors durch das Software Update 
- Leistungsverluste durch Veränderung des Motorverhaltens 
- Erhöhter Spritverbrauch 
- Erhöhter AdBlue-Verbrauch 
- Bindung an Vertragswerkstätten 
- Minderung des Wiederverkaufswertes 
- Drohende Fahrverbote 
- Zeit und Aufwand, um das Update aufspielen zu lassen 
- Zeit und Aufwand zur Behebung der Probleme, die sich durch das 
  Software Update ergeben können 
- Stilllegung des Fahrzeugs 

"Daher raten wir davon ab, das Software-Update aufspielen zu lassen", sagte Ralf Stoll. "Audi muss zur Verantwortung gezogen und Wiedergutmachung leisten", forderte Stoll, der mit seinem Partner Ralph Sauer in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer Volkswagen führt.

Im kostenfreien Online-Check (hier) lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Audi einigt.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal der Volkswagen AG und Daimler AG. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
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https://www.dr-stoll-kollegen.de/
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