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Bauherren-Schutzbund e.V.

Das neue Bauvertragsrecht unter der Lupe
BSB gibt neuen Ratgeber heraus

Berlin (ots)

In sieben Monaten tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Ab dem 01.01.2018 haben private Bauherren eine Reihe neuer Rechte, wenn sie einen Bauvertrag etwa für ein schlüsselfertiges Haus abschließen. Ein neues kostenloses Ratgeberblatt des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) informiert Verbraucher schon jetzt über die Neuerungen.

Das neue Gesetz ermöglicht Bauherren künftig, abgeschlossene Verbraucherbauverträge innerhalb einer 14-tägigen Frist zu widerrufen. Weiter werden Bauunternehmen verpflichtet, verbindliche Angaben zum Fertigstellungstermin im Bauvertrag aufzunehmen. Ebenso muss dem Bauherrn vor Vertragsunterzeichnung eine detaillierte Baubeschreibung übergeben werden. Das neue Gesetz begrenzt zudem die Höhe der Abschlagszahlungen für Verbraucher. Damit steigt die Transparenz und Sicherheit für private Bauherren deutlich.

Welche Neuerungen und rechtlichen Vorteile sich für private Bauherren zukünftig im Detail ergeben, erläutert das Ratgeberblatt des BSB. Neben dem Widerrufsrecht, der Begrenzung der Abschlagszahlungen und der Baubeschreibungspflicht inklusive Bauzeitangabe werden die fiktive Abnahme, die Zustandsfeststellung und die Vorgaben für die Schlussrechnung erläutert. Das Ratgeberblatt Nr. 49 steht ab sofort zum Download auf der Website des BSB unter www.bsb-ev.de/verbraucherservice/ratgeber-aktuell / zur Verfügung.

Pressekontakt:

Erik Stange
Presse- und Medienreferent
presse(at)bsb-ev.de
Tel.: (030) 400 339 502

Original-Content von: Bauherren-Schutzbund e.V., übermittelt durch news aktuell

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