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Lange genug hat es gedauert, bis der Paragraf 219a gestrichen wurde. Konsequenterweise sollte das auch für 218 gelten. Wer gezwungen ist abzutreiben, macht das nicht leichtfertig.

Frankfurt (ots)

Jubelschreie, wie sie nach der Streichung des Paragrafen 219a im Bundestag zu hören waren, sind bei diesem Thema ebenso unangebracht wie das düstere Tönen von CSU und AfD.

Seit langem war dieser Paragraf nur noch ein Instrument für radikale Abtreibungsgegner:innen, um Ärztinnen und Ärzte vor Gericht zu bringen. Es ist gut, dass mit diesem unwürdigen Gezerre Schluss ist. Mediziner:innen können Abbrüche nun einmal fachgerecht vornehmen. Dass ausgerechnet sie sich öffentlich nicht zu den Methoden äußern durften, war weltfremd.

Es ist nur konsequent, wenn die Ampel nun mit dem Paragrafen 218 auch das Abtreibungsverbot prüfen will. Die darin vorgeschriebenen Beratungen und Fristen sollen sicherstellen, dass Betroffene ihr Handeln abwägen. Es mag den Gesetzgeber überraschen, aber das tun Frauen auch, ohne dass das Strafgesetzbuch sie dazu zwingt.

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