Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)
EU-Gesetzgebungsverfahren zu Überarbeitung der EbAV-II-Richtlinie: Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) brauchen einen angemessenen EU-Rahmen
Berlin (ots)
Nachdem der Rat der Europäischen Union Ende Juni 2026 seine Verhandlungsposition zur Überprüfung der EbAV-II-Richtlinie festgelegt hat, steht der Herbst 2026 im Zeichen zentraler Verhandlungen im europäischen Parlament. Aktuelle Einblicke hierfür bot die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. aba auf ihrer Fachtagung "Aufsichtsrecht für EbAV" in Bonn.
Jürgen Rings, Leiter der aba-Fachvereinigung Pensionskassen, betont, wie wichtig der Erhalt und die StärkungdesEU-Mindestharmonierungsansatzes der EbAV-II-Richtlinie angesichts des unterschiedlichen Sozial- und Arbeitsrechts in den Mitgliedstaaten ist. Dazu Rings: "Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen delegierten Rechtsakte und EIOPA-Leitlinien passen nicht in die betriebliche Altersversorgung. Die aba lehnt sie daher strikt ab."
Dr. Stefan Nellshen, stellv. Leiter des aba-Fachausschusses Kapitalanlage und Regulatorik, gab in seinem Vortrag zum vorgeschlagenen internen Stresstest eine klare Antwort auf die Frage "Was ist so schlimm an risikobasierten Eigenkapitalanforderungen für deutsche EbAV?": "Nichts, wenn man "richtig" rechnet und die Risken der EbAV mit einer für deutsche EbAV adäquaten Methodik ermittelt. Dies ist jedoch bei der Solvency-II-Methodik nicht der Fall."
Andreas Hilka, Leiter des aba-Fachausschusses Kapitalanlage und Regulatorik, sieht, dass "mehr Rendite" auch bei Defined Benefit-Alterssicherungssystemen möglich ist - jedoch nicht mit den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regulierungen. Regelmäßig sollten Kosten und Mehrwert zusätzlicher Anforderungen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Viele der neu von der EU angedachten Rahmenbedingungen sollten daher ausschließlich auf Bereiche beschränkt werden, wo Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung im freien Wettbewerb tätig sind und die Versorgungsberechtigten und Leistungsempfänger zwischen verschiedenen Kapitalanlageoptionen wählen können.
Einigkeit bestand darin, dass die Ziele der EbAV-II-Überarbeitung (noch) nicht erreicht sind: Angemessene EbAV-Rahmenbedingungen, notwendige Stärkung der bAV und gewünschte Unterstützung der Ziele der Spar- und Investitionsunion (SIU).
Die aba fordert, dass vor Start der Trilogverhandlungen die EU-Kommission unter Einbeziehung der betroffenen Mitgliedstaaten eine fundierte Folgenabschätzung zu den diskutierten Änderungen der EbAV-II-Richtlinie vorlegt. Das Ziel von EU-Gesetzgebung sollte auch im Hinblick auf EbAV eine gute Regulierung sein.
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit nahezu 90 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.
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