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Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)

Betriebsrentenstärkungsgesetz: aba begrüßt Zielrichtung, sieht aber dringenden Nachbesserungsbedarf

Berlin (ots)

Der Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes enthält nach Auffassung der aba viel Licht aber insbesondere in den Rahmenbedingungen auch Schatten.

   - Mit dem Sozialpartnermodell können die Tarifparteien die 
     Verbreitung der bAV deutlich stärken. Nach bisheriger Erfahrung 
     wirken Flächentarifverträge mittelfristig als Referenz auch in 
     nicht tarifgebundene Bereiche hinein.
   - Ein durch Tarifparteien vereinbartes Opting Out kann sowohl zur 
     Verbreitung als auch zur Höhe der Betriebsrenten beitragen. Die 
     einschlägige tarifliche Regelung kann auch in Unternehmen ohne 
     Tarifvertrag vereinbart werden.
   - Zielrenten entlasten Arbeitgeber von bAV-typischen Risiken. 
     Gleichzeitig können die Risiken der Kapitalanlage im heutigen 
     Umfeld gemindert und die Chancen erhöht werden. Die 
     aufsichtsrechtlichen Regelungen lassen den Tarif-parteien den 
     notwendigen Spielraum zur Vermeidung von Garantiekosten bei 
     dennoch definierten Rentenversprechen.
   - Alle externen Durchführungswege können in diesem Rahmen Angebote
     unterschiedlicher Risikoprofilierung entwickeln.

Heribert Karch, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung sieht trotz einiger Skepsis ein chancenreiches Modell: "Tarifrenten im Rechtsrahmen der betrieblichen Altersversorgung können uns alle einen großen Schritt zu einem nachhaltigeren Rentensystem in Deutschland voranbringen ohne bereits erfolgreiche Modelle zu schwächen. Angesichts des Mangels an in Deutschland auf dem Tisch liegenden Alternativen lohnt dieser Versuch."

Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung wird weiterentwickelt, soll jedoch einige Systemfehler beibehalten.

   - Mit Freibeträgen auf die Grundsicherung wird ein entscheidendes 
     Hemmnis der Altersvorsorge zumindest gemildert.
   - Das neue Zuschussmodell erhöht die dringend notwendige Förderung
     niedriger Einkommen.
   - Gleichzeitig bleibt die Förderung nach § 3 Nummer 63 EStG weit 
     hinter den Erfordernissen zurück.
   - Die Beitragslasten auf bAV haben unverändert erhebliche 
     Gerechtigkeitslücken.

"Doppelte Beitragslast in der Altersversorgung ist unsystematisch und unfair. Dies gilt seit 15 Jahren für die Riester-bAV und den sozialversicherungspflichtigen Teil in der Veranlagung nach § 3 Nummer 63 EStG. Für Unternehmen und Tarifparteien ist ein noch unverbrauchter von Beitragslasten freier Teil in der Veranlagung dringend geboten", kritisiert Heribert Karch.

Am 24. November wird die aba im Rahmen einer aba-Sondertagung unter dem Motto "Großbaustelle bAV" den Gesetzentwurf im Kreise ihrer Mitglieder diskutieren und analysieren.

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit über 75 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.

Pressekontakt:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Klaus Stiefermann
030 3385811-10
Klaus.Stiefermann@aba-online.de

Original-Content von: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba), übermittelt durch news aktuell

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