Alle Storys
Folgen
Keine Story von Berliner Zeitung mehr verpassen.

Berliner Zeitung

Berliner Zeitung: Kommentar zur Verbeamtung von Lehrern. Von Martin Klesmann

Berlin (ots)

Ein Beamter als Pädagoge taugt wenig als Vorbild für die Schüler, denn er ist dienstrechtlich ein Untergebener, der anders als ein angestellter Lehrer nicht einmal streiken darf. Er verkörpert so nicht gerade das Ideal eines mündigen Bürgers. Eine Rückkehr zur Verbeamtung würde in Berliner Lehrerzimmern zudem neue Ungerechtigkeiten schaffen. Ausgerechnet jene Lehrer, die der Senat vor einigen Jahren ab 2005 noch aufgrund einer wirklichen Bestenauslese anstellte, haben mittlerweile die Altersgrenze für eine Verbeamtung überschritten.

Pressekontakt:

Berliner Zeitung
Christine Dankbar
Telefon: +49 (0)30 633311409
Fax: +49 (0)30 23 27-55 33
christine.dankbar@dumont.de

Original-Content von: Berliner Zeitung, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Berliner Zeitung
Weitere Storys: Berliner Zeitung
  • 21.03.2019 – 18:00

    Berliner Zeitung: Kommentar zur Enteignungsdebatte in Berlin. Von Ulrich Paul

    Berlin (ots) - Die Verantwortung für die Misere auf dem Wohnungsmarkt liegt aber keineswegs allein auf Vermieter-Seite. Begünstigt wurde deren Geschäft von der Politik, die nach der Wiedervereinigung die Privatisierung von Wohnungen aus öffentlichem Besitz vorantrieb und sich zugleich aus dem sozialen Wohnungsbau zurückzog. Das war ein Fehler, der durch lasche ...

  • 20.03.2019 – 18:05

    Berliner Zeitung: Kommentar zur Leipziger Buchmesse. Von Harry Nutt

    Berlin (ots) - Wenn nicht alles täuscht, hat insbesondere auch in der literarisch interessierten Öffentlichkeit die Aufmerksamkeit gegenüber den Entwicklungen in den Nachbarländern stark nachgelassen. Zwar darf sich Tschechien, das diesjährige Gastland der Leipziger Buchmesse, für ein paar Tage auf ein gesteigertes Interesse an seiner literarischen Produktion ...

  • 21.02.2019 – 19:27

    Berliner Zeitung: Kommentar zum Paragrafen 219a. Von Christine Dankbar

    Berlin (ots) - Auch künftig dürfen Ärzte oder Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, auf ihrer Webseite keinerlei weitergehende Informationen darüber anbieten. Erlaubt ist nur der Satz, dass Abbrüche vorgenommen werden. Alles andere steht unter Strafe, weil es als Werbung interpretiert werden und Frauen in ihrer Naivität womöglich zum Abbruch ...