Die Straße ist kein Abstellplatz für defekte Autos
Wiesbaden (ots) - Das Auto ist defekt und dadurch nicht mehr fahrbereit: Dann darf es nicht auf einer öffentlichen Fläche abgestellt werden - selbst wenn es ordnungsgemäß zugelassen ist. Sonst sind hohe Bußgelder und Abschleppkosten möglich, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Ein abgemeldetes Auto hat auf der Straße und auf öffentlichen Plätzen nichts zu suchen. Das ist bekannt. Aber auch für ein ...