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Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Klage eines IS-Kämpfers auf Rückholung

Stuttgart (ots)

Da klagt ein Deutscher auf Rückholung aus syrischer Haft, der Deutschland angeblich 2014 mit dem festen Vorsatz verlassen hat, sich dem Islamischen Staat (IS) anzuschließen - also einer Terroristentruppe, die auf alles spuckt, was nach Werten und Gesetzen der Bundesrepublik aussieht. Ausgerechnet so ein Mann macht nun auf Staatsbürger. Strapaziert mit seiner Klage den Rechtsstaat bis an die Schmerzgrenze, provoziert das Gerechtigkeitsempfinden vieler Mitbürger - und formuliert doch ein Anliegen, dass derselbe Rechtsstaat nur unter Preisgabe seiner eigenen Grundsätze generell ignorieren kann. Schließlich hat der Staat die Pflicht, seine Bürger so weit als möglich vor Verfolgung, Folter und Tod - der droht dem Kläger angeblich in Gefangenschaft syrischer Kurdenmilizen - zu schützen. Überall.

Pressekontakt:

Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de

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