Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Kommunen sind jetzt gefordert
VNW-Direktor Andreas Breitner:
- Potenzielle Bauflächen dürfen nicht brach liegen.
- Kommunalpolitiker haben keine Ausreden mehr.
4/2023
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat 67 Kommunen bestimmt, in denen künftig schneller Wohnungen gebaut werden können. Die Kommunen können auf Basis des Baulandmobilisierungsgesetzes unter anderem ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brach liegende Grundstücke ausweiten und bei dringendem Bedarf sogenannte Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„In Zeiten knappen Wohnraums kann es nicht sein, dass potentielle Bauflächen brach liegen. Die Kieler Landesregierung greift da zurecht ein. Jetzt sind die Kommunen an der Reihe, rasch ihre erweiterte Handhabe für den Bau bezahlbarer Wohnungen zu nutzen. Es ist notwendig, dass die Kommunen die entsprechenden Baugrundstücke benennen und die notwendigen Planverfahren in Gang setzen. Die Wohnungsunternehmen wollen jetzt vom Abstrakten ins Konkrete kommen. Auf alle Fälle haben Kommunalpolitiker jetzt keine Ausrede mehr. Die im VNW organisierten sozialen Vermieter stehen bereit, mit den Kommunen ins Gespräch zu kommen und zu prüfen, inwieweit sich der Bau bezahlbarer Wohnungen umsetzen lässt.“
10/01/2023
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 411 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de