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Polizeidirektion Göttingen

POL-GOE: (306/2006) Wegen Haftbefehl zur Polizei - 24-Jähriger von zwei Angestellten am Drogendepot beobachtet

Göttingen (ots)

Göttingen, Groner Landstraße
Donnerstag, 16. März 2006, gegen 10.45 Uhr
Eine ziemlich kuriose Geschichte ereignete
sich Donnerstagvormittag (16.03.06) gegen 10.45 Uhr auf dem 
Dienstgelände der Polizei Göttingen in der Groner Landstraße.
Vollkommen von ihm unbemerkt, zog an diesem Vormittag ein 24 Jahre
alter Göttinger die aufmerksamen Blicke von zwei jungen Angestellten 
der Polizei Göttingen auf sich. Mit möglichen Frühlingsgefühlen hatte
dies aber nichts zu tun. Was die beiden zu diesem Zeitpunkt noch 
nicht wussten, der junge Mann war gerade auf dem Weg zur Polizei, um 
sich wegen eines gegen ihn bestehenden Haftbefehls bei einem Beamten 
der Fahndungsgruppe zu melden.
Beim Blick aus ihrem Bürofenster im zweiten Obergeschoss 
beobachteten die beiden jungen Frauen den Mann eigentlich rein 
zufällig dabei, wie er auf seinem Weg unter die benachbarte 
Otto-Frey-Brücke ging und dort verdächtigerweise etwas in einem 
Gebüsch versteckte. Anschließend ging er vor den Augen der 
aufmerksamen Beobachterinnen auf
das Dienstgebäude zu und meldete sich auf der Wache. Das Verhalten 
des Unbekannten kam den beiden Frauen sehr merkwürdig vor und sie 
informierten ihre Kollegen auf der Wache. Die reagierten prompt und 
zwei von ihnen legten sich im Leinebecken auf die Lauer.
Nachdem der 24-Jährige seinen haftbefreienden Geldbetrag in Höhe 
von fünf (!) Euro entrichtet hatte, suchte er sofort zielstrebig das 
Gebüsch unter der Otto-Frey-Brücke auf, wühlte erneut in dem Busch 
und steckte etwas in seine Tasche. Pech für ihn, denn genau hierauf 
hatten die beiden "Freunde und Helfer" nur gewartet. Die Falle 
schnappte zu !
In der Kleidung des jungen Mannes fanden die Ermittler rund zehn 
Gramm Haschisch und zwei Gramm Amphetamin. Er wurde nach Abschluss 
der strafprozessualen Maßnahmen entlassen. Nun erwartet ihn neuer 
Ärger: eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das 
Betäubungsmittelgesetz

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 0551/491-1034
Fax: 0551/491-1035
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