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Polizeidirektion Göttingen

POL-GOE: (156/2011) Nächtliche Spritztour mit Pappas Wagen - Autobahnpolizei stoppt 13 Jahre alter Autofahrer auf der A 7 bei Hann. Münden

Göttingen (ots)

Autobahn 7 (A 7) bei Hann. Münden, Fahrtrichtung Kassel Sonntag, 6. März 2011, gegen 03.45 Uhr

HANN. MÜNDEN (jk) - Zusammen mit zwei 15 Jahre alten Freunden hat sich ein 13 Jahre alter Junge am Sonntag (06.03.11) gegen 03.45 Uhr in Pappas Wagen zu einer nächtlichen Spritztour auf der Autobahn 7 auf den Weg gemacht.

Eine Funkstreife der Göttinger Autobahnpolizei wurde auf den in Fahrtrichtung Kassel fahrenden Renault Espace zunächst aufmerksam, weil das Auto in einer aufgrund von Fahrbahnschäden eingerichteten 80 km/h-Zone mit überhöhter Geschwindigkeit (rund 120 km/h) fuhr. Plötzliche Bremsmanöver ohne erkennbaren Grund kamen hinzu und weckten noch zusätzlich das ohnehin schon vorhandene Interesse der Beamten.

Die Funkstreife lotste den Wagen bei Hann. Münden-Hedemünden von der ansonsten autofreien Autobahn und stoppte ihn auf einem Parkplatz. Hier beendeten die Ordnungshüter die vermeintlichen Fahrübungen des 13-Jährigen.

Bei der Kontrolle behauptete der junge Fahrer zuerst, dass er "seinen Führerschein zuhause vergessen habe". Auf Vorhalt, dass er in seinem Alter aber noch gar keine Fahrerlaubnis besitzen könne, händigte der Göttinger schließlich einen Schülerausweis an den kontrollierenden Beamten aus.

Im weiteren Verlauf mussten die Ermittler außerdem feststellen, dass die an dem Renault vorhandenen Kennzeichen eigentlich zu einem Mercedes Van gehörten. Die Autokennzeichen wurden noch vor Ort abmontiert und einbehalten.

Wie der Junge an die fremden Kennzeichen und an die Fahrzeugschlüssel und den Wagen seines Vaters gelangen konnte ist derzeit noch unklar.

Der 13-Jährige und seine beiden Begleiter wurden mit zur Autobahnpolizeiwache genommen und dann an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.

Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, des Kennzeichendiebstahls, der unbefugten Ingebrauchnahme eines PKW, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetztes gegen das Trio ein.

Die Ermittlungen dauern an.

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