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Polizeidirektion Göttingen

POL-GOE: (566/2009) Erfolg für 6. Fachkommissariat - Ermittler klären Graffiti-Serie auf

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Göttingen (ots)

GÖTTINGEN (jk) - Das 6. Fachkommissariat des
Zentralen Kriminaldienstes hat eine Serie von rund 60 
Farbschmierereien aufgeklärt. Der Taten dringend verdächtig sind ein 
19 Jahre alter Mann aus Göttingen und ein 20-jähriger Berliner. Die 
beiden bereits polizeilich bekannten Männer sollen seit  Sommer 2008 
die Fassaden von privaten und kommunalen Gebäuden im Stadtgebiet von 
Göttingen mit großflächigen Bildern oder Schriftzeichen (sog. "Tags")
beschmiert haben. Der verursachte Gesamtschaden beträgt nach ersten 
Schätzungen ca. 25.000 Euro.
Den entscheidenden Hinweis zur Ergreifung der beiden mutmaßlichen 
Sachbeschädiger lieferte der Polizei im Februar ein aufmerksamer 
Zeuge. Er hatte die beiden jungen Männer bei einer ihrer Taten in der
Nikolaistraße beobachtet und die Polizei alarmiert.
Eine Funkstreife nahm die Tatverdächtigen daraufhin noch vor Ort 
vorläufig fest. Bei den anschließenden Personen- und 
Wohnungsdurchsuchungen stießen die Ermittler auf umfangreiches 
Beweismaterial wie Sprühdosen und Skizzenhefte. Alle Gegenstände 
wurden sichergestellt. Das Duo selbst kam im Abschluss an die 
polizeilichen Maßnahmen nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft 
Göttingen wieder auf freien Fuß. Die Ermittlungen gegen sie liefen 
seitdem weiter. Mit Erfolg.
Ihre Polizei rät:
Vollgeschmierte Hauswände, Straßenschilder und Zugwaggons sind 
mittlerweile alltägliches Bild in deutschen Städten. Die meist 
jugendlichen Sprayer sind sich über die rechtlichen und finanziellen 
Konsequenzen ihres verbotenen Hobbys oft nicht im Klaren.
Fakt ist:
-	illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen,
-	der Verursacher macht sich schadenersatzpflichtig
-	und er wird strafrechtlich verfolgt.
Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr,
bis zu seinem 46. Lebensjahr für den von ihm verursachten Schaden zur
Kasse gebeten zu werden. Denn so lange gelten die zivilrechtlichen 
Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter. Wird nur ein 
einzelner Täter aus einer Gruppe von Sprayern überführt, haftet er 
zudem für den gesamten Schaden.
Tipps für Eltern
Kinder und Jugendliche, die zur Graffiti-Szene zu rechnen sind, 
erkennt man häufig an typischen Merkmalen. Zu diesen zählen
-	ein besonders starkes Interesse an Graffiti-Literatur und 
entsprechenden Internetseiten,
-	ein Sammelalbum mit Bildern von Graffiti-Entwürfen,
-	mit Farbe verschmutze Kleidung oder
-	Sprühdosen und Edding-Stifte versteckt in Rucksäcken.
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind illegal Graffiti sprüht, dann 
sollten Sie zunächst ein klärendes Gespräch mit ihm führen. Wichtige 
Inhalte:
-	Wer illegal Graffiti sprüht, begeht eine Straftat.
-	Es entstehen Schadensersatzansprüche.
-	Wer, um Züge, U- bzw. S-Bahnen zu besprühen, Gleisanlagen betritt, 
begibt sich wegen der Stromschienen in Lebensgefahr.
Tipps für Geschädigte
Es ist eine böse Überraschung, verbunden mit Ärger und Kosten, wenn 
die eigene Hauswand mit Farbschmierereien verunstaltet wurde. 
Erwischen Sie die Sprayer auf frischer Tat, sollten Sie
-	sofort über den Notruf 110 die Polizei informieren,
-	sich nicht in Gefahr begeben und
-	umgehend Anzeige erstatten.
Anschließend gilt es, die illegalen Graffiti so schnell wie möglich 
zu beseitigen. Denn ist eine Wand erst einmal voll geschmiert, zieht 
sie erfahrungsgemäß alsbald Nachahmer an.
Einen absoluten Schutz vor Farbschmierereien gibt es nicht. Doch 
folgende Tipps können den Anreiz für illegale Sprayer deutlich 
reduzieren:
-	Licht in Kombination mit einem Bewegungsmelder und aufmerksame 
Nachbarn schützen auch vor Sprayern.
-	Eine begrünte Fassade hält Sprayer ab.
-	Grobe, unebene Oberflächen oder farbenfrohe Wände sind ungünstige 
Untergründe für Graffiti.
-	Maler-, Fassaden-, Gebäudereinigungs- und andere Fachfirmen bieten 
verschiedene Verfahren zum Schutz vor bzw. für die Beseitigung von 
Farbschmierereien an.
-	Graffiti können auf ätzenden Säuremixturen basieren. Der Kontakt 
kann gesundheitsschädlich sein.
Weitere Informationen erhalten Geschädigte und betroffene Eltern 
in den Merkblättern "Illegale Graffiti: Informationen für 
Geschädigte" und "Sprühende Fantasie kann teuer werden !"
Beide Merkblätter sind im Internet unter 
www.polizei-beratung.de/vorbeugung/jugendkriminalität abrufbar.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Göttingen
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0551/491-1034
Fax: 0551/491-1035
E-Mail: pressestelle@pd-goe.polizei.niedersachsen.de
www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/pd_goettingen/

Original-Content von: Polizeidirektion Göttingen, übermittelt durch news aktuell

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