Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Per Haftbefehl gesucht, von der Bundespolizei festgenommen
Görlitz, Krauschwitz (ots)
Seit vergangenen Freitag sind über das zurückliegende Wochenende bis heute Morgen insgesamt acht Personen, nach denen per Haftbefehl gesucht wurde, von der Bundespolizei festgenommen worden.
So klickten am Freitag bei einer 28-jährigen Polin in der Autobahnkontrolle bei Görlitz, bei einem 32-jährigen Polen am Grenzübergang Krauschwitz sowie einem 20-jährigen Georgier wiederum auf der Autobahn die Handfesseln.
Gegen die 28-Jährige hatte die Staatsanwaltschaft Cottbus einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Dem lag ein Strafbefehl des Amtsgerichts Senftenberg wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz zugrunde. Die Frau zahlte insgesamt 706,50 Euro Strafe einschließlich Verfahrenskosten. Sie reiste weiter.
Gegen den 32-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Baden-Baden vor. Zuvor war er vom Amtsgericht Bühl wegen Trunkenheit im Verkehr zu drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden. Die Strafe verbüßt er nun in einer Justizvollzugsanstalt.
Dem 20-Jährigen wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus zum Verhängnis. Dieser wurde nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz) ausgefertigt. Weil er die offengebliebene Geldstrafe i.H.v. 800,00 Euro nicht bezahlen konnte, begann für ihn der drauffolgende Tag im Gefängnis.
Der Samstag dürfte dann wohl einem 30-jährigen Letten, zwei 42-jährigen Polen und einem 32-jährigen Polen in Erinnerung bleiben. Drei der Männer waren bei ihrer Einreise hinter dem Autobahngrenzübergang, einer der Männer hinter dem Grenzübergang Hagenwerder (Görlitz) gestoppt und während der späteren Grenzkontrolle überführt worden.
Gegen den 30-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft Siegen einen Haftbefehl ausgefertigt, weil dieser auf einen Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Lennestadt wegen Betrugs keine Reaktion gezeigt hatte. Eigentlich wären längst 2.100,00 Euro Strafe zu bezahlen gewesen. Weil ihm das Geld aber auch nach der Festnahme fehlte, führte ihn der nächste Weg in die Justizvollzugsanstalt.
Dagegen konnten die 42-Jährigen weiterreisen. Beide waren in der Lage, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen. Diese lagen bei dem einen bei 2.400,00 Euro (Strafbefehl Amtsgericht Dülmen, Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis), bei dem anderen bei 1.626,50 Euro (Strafbefehl Amtsgericht Cottbus, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Auch der 32-Jährige setzte seine Reise fort, nachdem ein Bekannter bei der Polizei in Hanau 825,00 Euro einzahlte. Das Geld wurde inzwischen dafür verwendet, zwei Strafen zu tilgen. Die Strafen waren jeweils vom Amtsgericht Hanau, im ersten Fall wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, im zweiten Fall wegen Erschleichens von Leistungen, angeordnet worden.
Schließlich wurde vor wenigen Stunden ein 33-Jähriger aus Polen ergriffen. Auch er hatte versucht, über die Autobahn einzureisen. Sein Name war von der Staatsanwaltschaft Görlitz, Zweigstelle Bautzen, auf die Fahndungsliste gesetzt worden. Hintergrund war eine Verurteilung durch das Amtsgericht Bautzen wegen Diebstahls. Nach Zahlung von insgesamt 957,75 Euro wurde der Verurteilte auf freien Fuß gesetzt.
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