Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Haftbefehle vollstreckt
Görlitz, BAB4 (ots)
Am Donnerstag nahmen Bundespolizisten im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen erst einen polnischen Staatsangehörigen im Alter von 35 Jahren, anschließend einen vietnamesischen Staatsangehörigen im Alter von 31 Jahren sowie später einen polnischen Staatsangehörigen im Alter von 42 Jahren fest.
Der 35-Jährige wurde am Vormittag auf der Altstadtbrücke in Görlitz ergriffen. Zu diesem Zeitpunkt schuldete er der Landesjustizkasse Chemnitz noch 350,00 Euro. Die Schulden waren im Zusammenhang mit einer nicht beglichenen Geldstrafe (Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Görlitz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis) entstanden. Das Problem konnte der Verurteilte lösen. Er übergab an Ort und Stelle den fälligen Betrag plus Verfahrenskosten (319,80 Euro), um nicht hinter Gitter zu müssen.
Die Festnahme des 31-Jährigen erfolgte am Abend in der Autobahnkontrollstelle bei Görlitz. Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig vor. Dem Haftbefehl lag eine Verurteilung durch das Amtsgericht Leipzig wegen Diebstahls zugrunde. Die dabei angeordnete Geldstrafe i.H.v. 1.200,00 Euro als die Verfahrenskosten i.H.v. 77,50 Euro wurden durch Angehörige des Festgenommenen bezahlt. Er selbst reiste daraufhin weiter.
Der 42-Jährige reiste ebenfalls am Abend als Mitfahrer über die Görlitzer Stadtbrücke, als er festgenommen wurde. Gegen ihn lagen zu diesem Zeitpunkt zwei Haftbefehle vor, die beide von der Staatsanwaltschaft Görlitz ausgefertigt wurden. Bei dem einen Haftbefehl geht es um die Zahlung einer Strafe i.H.v. 400,00 Euro, bei dem anderen um die Zahlung einer Strafe i.H.v. 800,00 Euro. Die Geldstrafen waren vom Amtsgericht Görlitz und vom Amtsgericht Weißwasser jeweils wegen Urkundenfälschung angeordnet worden. Zwar teilte der während der Festnahme unter dem Einfluss von Alkohol stehende Pole mit, dass er die fälligen 1.200,00 Euro unverzüglich bezahlen wolle, aber bis zum Freitagmorgen ist es nur bei dieser Willensbekundung geblieben. Vorerst wird er wohl in die Justizvollzugsanstalt einziehen müssen. Inwiefern sein Vater, wie angekündigt, den fälligen Betrag ausgleicht und damit den Gefängnisaufenthalt seines Sohnes verkürzt, bleibt abzuwarten.
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