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BPOLP Potsdam: Erste positive (Zwischen-) Bilanz der Bundespolizei: Fast alle Reisenden verhalten sich regelkonform! Am 1. und 2. August 2021 rund 155.000 Kontrollen der Nachweispflicht.

Potsdam (ots)

Am 1. und 2. August 2021 hat die Bundespolizei bei insgesamt rund 155.000 Personen die erforderlichen Nachweise (Impf-, Genesenen- oder negativer Testnachweis) kontrolliert und überprüft. In lediglich 616 Fällen, das entspricht ca. 0,4 %, musste die Bundespolizei die zuständigen Gesundheitsbehörden der Länder bislang über fehlende oder fehlerhafte Nachweise informieren. Diese prüfen die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Im gleichen Zeitraum überprüfte die Bundespolizei in über 68.000 Fällen, ob die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) vorlag bzw. korrekt ausgefüllt wurde. In lediglich rund 100 Fällen waren die DEA bzw. die schriftliche Ersatzmitteilung fehlerhaft. Demnach halten sich fast alle Reisenden an die Vorgabe zur Nutzung der DEA bei Einreisen aus Virusvarianten- bzw. Hochrisikogebieten.

Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann hierzu: "Ferienzeit ist Reisezeit - gerade in diesen Sommerferien ist das wichtig. Den Reisenden danke ich sehr, dass Sie sich kurzfristig auf die Änderung der Verordnung eingestellt haben sowie den Beamtinnen und Beamten für die Kontrollen mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl."

Zum Hintergrund:

Am 1. August 2021 ist die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) in Kraft getreten. Im Wesentlichen gilt nunmehr, dass vor der Einreise nach Deutschland ein Nachweis, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt, erbracht und der Nachweis auf Verlangen bei der Einreise vorgelegt werden muss - unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Zuvor war eine Nachweispflicht nur bei der Nutzung des Luftverkehrs vorgesehen. Bei Einreisen aus Virusvariantengebieten ist ein negatives Testergebnis zwingend erforderlich. Die Bundespolizei hat sich in kürzester Zeit auf die Erweiterung der Nachweispflichten eingestellt und führt an den Land-, Luft- und Seegrenzen Kontrollen in unterschiedlicher Intensität durch. Diese reichen von Stichprobenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen bis hin zu Kontrollen in größtmöglichem Umfang bei Übertritt einer Schengen-Außengrenze an einem Flug- oder Seehafen.

Rückfragen bitte an:

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