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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Hauptbahnhöfe Dortmund und Gelsenkirchen: Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

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Dortmund, Gelsenkirchen (ots)

Die Bundespolizei wird vom 23. bis 27. Juli 2025 an den Hauptbahnhöfen Dortmund und Gelsenkirchen ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände erlassen. Zuwiderhandlungen können mit einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot bzw. Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

In den letzten Monaten verzeichnete die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen an den Hauptbahnhöfen Dortmund und Gelsenkirchen.

Die Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Einhandmesser, Küchenmesser usw.), Schreckschusswaffen sowie andere gefährliche Gegenstände wie Schlagringe und Teleskopschlagstöcke sicher.

Gerade verbotene Gegenstände und Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Verbotszone.

. BPOL NRW: Bundespolizei findet Teleskopschlagstock https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6064548 . BPOL NRW: Bundespolizei findet Schreckschusswaffe https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6059069 . BPOL NRW: Schlagstock und Messer aufgefunden - Bundespolizei verhaftet Gesuchten https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6055689 . BPOL NRW: Bundespolizei findet Schlagring bei einem Minderjährigen https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6053631 . BPOL NRW: Bundespolizei findet Messer bei einem 13-Jährigen https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6051348

Die Hauptbahnhöfe Dortmund und Gelsenkirchen zählen zu den wichtigsten Verkehrsknotenpunkten im Ruhrgebiet und werden täglich von zahlreichen Reisenden genutzt. Gerade unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln kommt es dort immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen, Messern und Waffen ausgetragen werden.

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen wird die Bundespolizei im Zeitraum des angekündigten Mitführverbots konsequent reagieren und die Nutzer/-innen der genannten Bahnhöfe verstärkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Reizstoff- und Abwehrsprays, Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art erlassen.

Die Allgemeinverfügung gilt vom 23. Juli, 00:00 Uhr, bis zum 27. Juli 2025, 24:00 Uhr.

Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der Hauptbahnhöfe Dortmund und Gelsenkirchen inklusive der Gleisanlagen. Ausgenommen sind die Bereiche der U-Bahn/Stadtbahn.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.

Bei Verstößen gegen das Verbot können ein Platzverweis, ein Bahnhofs- oder Beförderungsverbot sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden.

Weitere Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese kann zudem auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. In den betroffenen Bahnhöfen werden außerdem Plakate ausgehängt, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.

Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über X begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Björn Dahle
Telefon: 49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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