Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Bundeskriminalamt mehr verpassen.

Bundeskriminalamt

BKA: Timesharing: Vorsicht vor bösen Überraschungen im Urlaub!

Wiesbaden (ots)

- Nicht alle Angebote sind seriös
- Die Täter bereiten sich genau auf ihre potentiellen Opfer vor
- Auch die Urlauber sollten sich informieren und die Angebote genau 
prüfen
Sonne, Strand, Urlaub - da lässt man sich von den freundlichen 
jungen Menschen auf der Promenade gerne zu einem harmlosen und 
kostenfreien Glücksspiel einladen. Und dann die Überraschung: "Sie 
haben gewonnen"!
So oder ähnlich werden Timesharing-Geschäfte angebahnt. Noch bevor
die unbedarften Urlauber richtig wissen, wie ihnen geschieht, 
befinden sie sich mitten in einem Verkaufsgespräch, bei dem es nicht 
selten um größere Geldbeträge geht. Und während die Touristen
noch in Ferienstimmung und entsprechend freigiebig sind, gehen die
Verkäufer ihrem Geschäft systematisch nach.
Der deutschen Polizei liegen Unterlagen darüber vor, wie intensiv 
einige Anbieter der Immobilien-Teilzeit-Anteile geschult werden. Den 
Verkäufern wird genau beigebracht, mit welchen Fragetechniken sie zu 
ihrem Erfolg kommen und womit sie bei den jeweiligen Menschen Druck 
zum Abschluss eines Vertrags ausüben können. So werden die Urlauber 
entsprechend ihren Berufen in bestimmte Charakter-Gruppen unterteilt.
Die Verkäufer können mit diesem Wissen ganz intensiv und sehr 
individuell auf die Stärken und Schwächen der potentiellen Käufer 
eingehen, um sie gezielt zu einem Vertragsabschluss zu bringen oder 
sogar zu drängen.
Damit Sie nicht auf "schwarze Schafe" hereinfallen, gibt die 
Polizei folgende Tipps:
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Brechen Sie das
Verkaufsgespräch  im Zweifel sofort ab.
- Vergleichen Sie genau: Was wurde Ihnen versprochen und was steht im
Vertrag?
- Seien Sie misstrauisch, wenn hohe Renditen im Zusammenhang mit
Anlagegeschäften zugesichert werden.
- Geben Sie niemals Ausweispapiere oder Kreditkarte aus der Hand.
- Unterzeichnen Sie nie an Ort und Stelle und ohne Ausstiegsklausel.
- Leisten Sie keine Anzahlung und bezahlen Sie nie im Voraus.
Das Bundeskriminalamt sowie das "Programm Polizeiliche
Kriminalprävention der Länder und des Bundes" haben bereits mehrfach 
vor den teils unseriösen Praktiken beim Timesharing
gewarnt. Urlauber, insbesondere solche, die auf den Kanaren Urlaub
machen wollen, sollten sich frühzeitig vor dem Reiseantritt mit den 
Themen Timesharing und Mitgliedschaft in Ferienclubs beschäftigen. 
Dazu hat die Polizeiliche Kriminalprävention das Faltblatt "Timesha-
ring - so beugen Sie Risiken wirksam vor!" herausgegeben, das bei den
Polizeidienststellen erhältlich ist. Die Inhalte des Faltblattes sind
auch im Internet (www.polizei-beratung.de) abrufbar.
Die bisher zum Thema "Betrug beim Timesharing" herausgegebenen
Warnhinweise des Bundeskriminalamtes finden Sie auf der 
Internet-Seite www.bka.de

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 2331
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

Original-Content von: Bundeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Bundeskriminalamt
Weitere Meldungen: Bundeskriminalamt