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Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland

POL-WHV: Gemeinsame Pressemeldung der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, des Landkreises Friesland, der Stadt Schortens und der Stadt Varel

Wilhelmshaven (ots)

Polizei, Landkreis und Städte informieren: Versammlungen rechtzeitig 
anzeigen 

Die Versammlungsbehörden im Landkreis Friesland und die 
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland weisen darauf hin, dass 
eine Demonstration unter freiem Himmel rechtzeitig bei den Behörden 
angezeigt werden muss, da ansonsten eine Ordnungswidrigkeit vorliegt,
die mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro geahndet werden kann. 

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 8 die Versammlungsfreiheit, die
ein Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt einer 
Versammlung beinhaltet. Damit sind Versammlungen als Ausdruck 
gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung 
grundrechtlich geschützt.

Wer eine Demonstration oder Versammlung unter freiem Himmel plant, 
hat dies jedoch gemäß Nds. Versammlungsgesetz (NVersG) der 
Versammlungsbehörde spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der 
Versammlung anzuzeigen (Sonntage, gesetzliche Feiertage und 
Sonnabende sind nicht mitzurechnen).

Diese rechtzeitige Anzeige ist erforderlich, damit mögliche 
Konflikte, die sich im Zusammenhang mit der Versammlung ergeben 
könnten, frühzeitig festgestellt werden und so ein 
Interessensausgleich erfolgen kann. Auch werden in Kooperation mit 
der Polizei Maßnahmen zum Schutz der Versammlung und der 
Teilnehmenden ergriffen. 

"Durch die frühzeitige Anzeige können wir mit den Initiatoren Kontakt
aufnehmen, um Fragen der Durchführung der Versammlung gemeinsam zu 
prüfen und erforderliche Lösungen zu erarbeiten. Dies geschieht im 
Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Veranstalter, 
Polizei und Stadt bzw. Landkreis", so das einheitliche Vorgehen des 
Landkreises Friesland, der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland 
und der Städte Schortens und Varel. Wer eine Versammlung unter freiem
Himmel durchführt, ohne dass eine fristgerechte Anzeige erfolgt ist, 
begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 3.000 
Euro geahndet werden kann.

Die Anzeige einer Demonstration erfolgt bei der zuständigen unteren 
Versammlungsbehörde. In Friesland sind dies die Ordnungsämter der 
Stadt Schortens, der Stadt Varel und des Landkreises Friesland für 
das weitere Kreisgebiet. 

Weitere Informationen und Kontakt unter:

Stadt Schortens: 
www.schortens.de/rathaus/buergerservice/versammlungsrecht 
Stadt Varel: 
www.varel.de/buergerservice/dienstleistungen/Versammlungsrecht
Landkreis Friesland (für das weitere Kreisgebiet): 
www.friesland.de/versammlungsrecht

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI

Original-Content von: Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, übermittelt durch news aktuell

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