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POL-MK: Verkehrskontrollen an der Nordhelle

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Meinerzhagen/Herscheid (ots)

Am Freitag, zwischen 10 und 17.30 Uhr führten Polizeibeamte gezielte Zweiradkontrollen im Bereich der L 707 (Nordhelle) durch. Grund des Einsatzes war unter anderem die Überwachung des bestehenden Verbots für Krafträder, welches seit dem 29.03.2018 durch Beschilderung in Kraft ist. Intention der Polizei war die konsequente repressive Verfolgung von Missachtungen gegen das bestehende Verbot. Sechs Hinweisschilder auf das bestehende Verbot sind bei einer Anfahrt aus Richtung Valbert angebracht, fünf Schilder bei Annäherung aus Richtung Herscheid. Ferner wurde eine Radaranlage zur Überwachung der Geschwindigkeit eingesetzt.

Die Messstelle "am Fuß der Nordhelle" passierten 398 Kraftfahrzeuge. 84 Fahrzeugführer konnten mit einem Verwarngeld verwarnt werden. Bei 22 weiteren Verkehrsteilnehmern war die Überschreitung so gravierend, dass sie mit einer Ordnungswidrigkeiten Anzeige sanktioniert werden müssen. Ein Pkw passierte die Messstelle mit 142 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Er wurde - wie die anderen Fahrzeugführer auch - angehalten und kontrolliert. Auf dem Beifahrersitz befand sich ein dreijähriges Kind auf vorgeschriebenem Sitz.

Das bestehende Verbot für Krafträder wurde in 27 Fällen nicht beachtet und musste mit einem Verwarngeld geahndet werden. Im Zuge dieser Kontrolle fielen drei Motorräder auf, die ihre Abgasanlagen manipuliert hatten. In diesen Fällen wurden Geräuschpegelmessungen zur Manifestierung der Feststellung vorgenommen und hatten nach den Ergebnissen die Sicherstellungen der Auspuffendtöpfe zur Folge. Die festgestellten Werte überstiegen den zulässigen Geräuschwert um teilweise 30 db. In der Mehrzahl der Fälle handelte es sich um auswärtige Motorradfahrer.

Auch andere unzulässige Veränderungen oder Mängel konnten festgestellt werden. Diese führten in vier Fällen zur Erstattung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige. Ein zusätzlich eingesetztes ziviles sog. "Provida-Krad" (mit Videografie ausgerüstetes Zivilkrad) stellte fünf Verstöße fest; ausnahmslos begangen durch Zweiradfahrer. In allen Fällen wird eine Anzeige die Konsequenz sein. In zwei Fällen waren die Geschwindigkeitsverstöße so gravierend, dass hier ein erhöhtes Bußgeld sowie ein Fahrverbot die Rechtsfolge sein wird.

Die Polizei wird auch zukünftig das bestehende Verbot überwachen und Missachtungen konsequent ahnden.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 oder 1221
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw

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