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Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Arbeits- und Urlaubsreisen ziehen Strafanzeigen nach sich
Bundespolizei unterbindet geplante Urlaubs- und Arbeitsaufenthalte

Bundespolizeidirektion München: Arbeits- und Urlaubsreisen ziehen Strafanzeigen nach sich / Bundespolizei unterbindet geplante Urlaubs- und Arbeitsaufenthalte
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Rosenheim / A93 (ots)

Die Bundespolizei hat am Dienstag (18. August) im Rahmen der Grenzkontrollen auf der A93 mehreren Personen angezeigt, die eigenen Angaben zufolge in Deutschland Urlaub machen oder arbeiten wollten. Ihre Fahrer, die sie von Italien aus mit dem Pkw mitgenommen hatten, mussten angesichts ihrer "Beförderungsdienste" ebenfalls Strafanzeigen entgegennehmen.

In den Morgenstunden stoppten die Bundespolizisten auf Höhe Kiefersfelden einen in Italien zugelassenen Wagen. Die beiden kosovarischen Insassen erklärten, als Touristen nach München zu fahren. Der 25-jährige Wagenlenker händigte den Beamten seinen Pass und eine italienische Aufenthaltsgenehmigung aus. Sein 21-jähriger Beifahrer verfügte jedoch nicht über die erforderlichen Einreisepapiere. Ihm wurde die Einreise verweigert. Wie sich zeigte, wusste der Fahrer, dass sein Begleiter die notwendigen Dokumente nicht besitzt. Er wird der Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise beschuldigt.

Mit demselben Tatvorwurf muss sich einen Ägypter auseinandersetzen. Auch er fuhr einen Pkw mit italienischen Kennzeichen. Im Gegensatz zu seinem Landsmann auf dem Beifahrersitz führte der 59-Jährige einen Pass sowie eine Aufenthaltserlaubnis mit. Beide Männer wollten zusammen in München arbeiten, wussten auf Nachfrage hin aber nicht, wo sich die Arbeitsstelle befindet. Mit der Grenzkontrolle auf der Inntalautobahn fand das gemeinsame Vorhaben ein vorzeitiges Ende. Der 34-jährige Beifahrer wurde nach Österreich zurückgewiesen.

Zuvor stoppten die Bundespolizisten ein Auto, in dem sich drei afghanische Staatsangehörige befanden. Sie erläuterten, dass ihre Fahrt rein touristischer Natur wäre. Keiner der drei verfügte über die notwendigen Einreisepapiere. Sie wurden aber nicht nur wegen versuchter illegaler Einreise angezeigt: Der 20-jährige Fahrer wird sich voraussichtlich auch wegen Einschleusens von Ausländern verantworten müssen. Sein Beifahrer wird zudem der Urkundenfälschung beschuldigt. Die Beamten fanden bei dem 22-Jährigen eine manipulierte Schüler-Jahresfahrkarte für den Münchner Nahverkehr. Offenkundig war das Lichtbild des Fahrscheins ausgetauscht worden. Darüber hinaus dürfte ein Verfahren wegen illegaler Drogeneinfuhr auf den anderen Mitfahrer, 21 Jahre alt, zukommen. Bei der Durchsuchung seines Gepäcks kamen mehrere Gramm Marihuana zum Vorschein. Es stellte sich heraus, dass die drei Migranten sich in der Vergangenheit bereits in Deutschland registriert worden waren und um Asyl nachgesucht hatten. Die Afghanen wurden nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen an die für sie zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet. Dort wird über ihren weiteren Verbleib im Land zu entscheiden sein.

Rückfragen bitte an:

Rainer Scharf
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2200
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle
zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. Sie
geht zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die
Schleusungskriminalität vor. Im etwa 200 Kilometer langen Abschnitt
des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirkt sie zudem der
ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die
Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und
in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden oder Bahnanlagen. Der bahn- und grenzpolizeiliche
Verantwortungsbereich der rund 450 Inspektionsangehörigen erstreckt
sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen,
Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis
Rosenheim. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte
Kontaktadresse, unter www.twitter.com/bpol_by oder
www.bundespolizei.de.

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