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Polizei Hamburg

POL-HH: 170703-4. Pressemitteilung zur Verwaltungsgerichtsentscheidung Protestcamp Entenwerder Elbpark

Hamburg (ots)

Das VG Hamburg hat mit seiner Eilentscheidung von heute Nacht die Einzelverfügung der Versammlungsbehörde bestätigt. Der gegen die Einzelverfügung gerichtete Eilantrag des Anmelders wurde zurückgewiesen.

Zur Klarstellung der chronologischen Abläufe bis zur Entscheidung des VG Hamburg nimmt die Polizei Hamburg wie folgt Stellung:

Vonseiten der Versammlungsbehörde sind am 02.07.2017 in den Mittagsstunden Kooperationsgespräche mit dem Anmelder des Protestcamps geführt worden. Diese wurden von dem Anmelder abgebrochen. Eine zuvor mündlich erteilte Verfügung, mit dem Ziel den weiteren Aufbau des Protestcamps bis zur notwendigen Klärung von Sicherheits- und Schutzaspekten von Grünflächen zu unterbinden, wurde dem Anmelder vor Ort mitgeteilt und war rechtsbindend.

Daraufhin wurde durch die Versammlungsbehörde eine schriftliche Einzelverfügung erstellt, die den Aufbau eines Protestcamps auf dem 16.000 qm großen Areal des Elbparks Entenwerder ermöglicht. Das Aufstellen von nicht versammlungsimmanenter Infrastruktur wie Schlafzelten ist untersagt worden. Gegen 18:30 Uhr wurde diese Einzelverfügung an den Anmelder übermittelt und war daher rechtsbindend.

Diese Einzelverfügung wurde heute Nacht durch das VG Hamburg bestätigt.

Dazu Polizeipressesprecher Timo Zill: "Mit dieser Verfügung setzt die Polizei die rechtlichen Vorgaben im Sinne des Versammlungsgesetzes und unter Berücksichtigung des Bundesverfassungsgerichtes, insbesondere hinsichtlich des Sicherheitsaspektes und des Schutzes der Grün- und Erholungsanlagen, angemessen um."

Ho.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Jörg Schröder
Telefon: 040-4286 56210
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de

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