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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (44) Kontrollen zur Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen - Bilanz der vergangenen Woche (03.-10.01.2022)

Mittelfranken (ots)

Sowohl über die zurückliegenden Weihnachtsfeiertage als auch über den Jahreswechsel hinweg hat das Polizeipräsidium Mittelfranken seine Kontrollen zur Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen fortgesetzt. Seit Beginn der Kontrollmaßnahmen im November 2021 stehen diesbezüglich bereits über 15.000 Kontrollen zu Buche.

n der zurückliegenden Woche (03.-10.01.2022) führten Polizeibeamte im Regierungsbezirk Mittelfranken insgesamt 1535 Überprüfungen durch und setzten damit die etablierte Kontrollpraxis auch zum Beginn des neuen Jahres konsequent fort. Im Zuge der eng mit den Verwaltungsbehörden abgestimmten Maßnahmen wurden alleine im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 656 Überprüfungen vorgenommen. Darüber hinaus stellte auch die Überwachung der Gastronomie weiterhin einen Schwerpunkt dar. Dazu wurden in den zurückliegenden sieben Tagen 480 gastronomische Betriebe einer Kontrolle unterzogen.

Im ÖPNV beanstandeten die Einsatzkräfte dreizehn Personen wegen Verstößen gegen die 3G-Regelung sowie neun weitere Fahrgäste wegen Missachtung der Maskenpflicht.

Bei der Überprüfung gastronomischer Betriebe registrierten die Beamten neun Verstöße gegen die 2G-Regelung. Außerdem brachten sie in 21 Fällen Personen zur Anzeige, die keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen.

Ein wiederholtes Einschreiten der Polizei war am vergangenen Freitag (07.01.2022) in einem gastronomischen Betrieb in Wendelstein (Lkrs. Roth) notwendig. Zunächst bemerkte eine Streife der Polizeiinspektion Schwabach, dass in der betroffenen Gaststätte auch nach 23:00 Uhr reger Betrieb bei Livemusik und Getränkeausschank herrschte. Nach einer Überprüfung der 19 anwesenden Gäste forderten die Polizisten das Personal auf, den Betrieb einzustellen. Allerdings musste die Streife zur tatsächlichen Beendigung des Gaststättenbetriebs kurz darauf ein weiteres Mal anrücken. Eine entsprechende Anzeige wird dem Landratsamt Roth vorgelegt und kann für den verantwortlichen Gastronom ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro zur Folge haben.

Das Polizeipräsidium Mittelfranken ruft auch weiterhin dazu auf, die geltenden Bestimmungen zu beachten und sich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens verantwortungsvoll und umsichtig zu verhalten. Die Einsatzkräfte der Polizei werden auch zukünftig flächendeckende Kontrollen durchführen und Verstöße zur Anzeige bringen.

Markus Feder

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