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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (447) Fasching 2011 - hier: Bilanz der Polizei für Nürnberg und Mittelfranken

Mittelfranken / Nürnberg (ots)

Die Polizei zieht nach den "Närrischen Tagen" für das Stadtgebiet Nürnberg sowie den Bereich Mittelfranken Bilanz.

Stadtgebiet Nürnberg:

Während die Zahl der Alkoholfahrten im Vergleichszeitraum (01.01.2011 - 08.03.2011) leicht rückläufig waren und es bei den verschiedenen Umzügen keine Probleme gab, kam es im Umfeld von Partys und Diskoveranstaltungen immer wieder zu alkoholbedingten Ausfällen insbesondere Jugendlicher bzw. junger Heranwachsender.

Im statistisch erfassten Zeitraum der Faschingstage fielen im Stadtgebiet Nürnberg insgesamt 198 Verkehrsteilnehmer auf, die ihr Fahrzeug unter Alkoholeinwirkung führten. Darunter war lediglich ein Fahranfänger, für den ohnehin die Null-Promille-Grenze gilt.

20 weitere Fahrzeugführer verursachten Verkehrsunfälle unter Alkoholeinwirkung. So musste ein 33-Jähriger am Faschingsdienstag, gegen 20.45 Uhr, in der Färberstraße mit seinem Renault Megane aus dem Verkehr gezogen werden, weil er stark alkoholisiert zwei geparkte Fahrzeuge gerammt und dabei einen geschätzten Gesamtsachschaden von ca. 51.000 Euro angerichtet hatte. Glücklicherweise blieben er sowie auch andere Verkehrsteilnehmer unverletzt.

67 Fahrzeugführer kamen im Vergleichszeitraum mit dem Gesetz in Konflikt, weil sie ihren Pkw jeweils unter Drogeneinwirkung geführt hatten.

Die einzelnen Faschingsumzüge verliefen aufgrund der engen Kooperation mit den Veranstaltern problemlos.

Sorge bereiten der Nürnberger Polizei allerdings die alkoholbedingten Delikte, die im Umfeld der verschiedenen Faschingspartys und Diskoveranstaltungen registriert werden. Immer wieder müssen übermäßig Alkoholisierte, insbesondere Jugendliche oder junge Heranwachsende, aufgegriffen und oft erst durch die Polizei zur Räson gebracht werden. Dabei werden wiederholt Körperverletzungsdelikte registriert sowie Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz zur Anzeige gebracht.

Die Polizei richtet ihr Augenmerk gezielt auf derartige Delikte. Deshalb überwachten Dienstkräfte insbesondere in der Nacht des Faschingsdienstags das so genannte "Vorglühen" im Umfeld der Diskothekenareale. Dazu einige Beispiele aus der Innenstadt:

Ein 16-Jähriger erhielt in einem Supermarkt eine Flasche Prosecco, die er an eine 15-Jährige weitergab. Hier wird gegen die Verantwortlichen ermittelt. Mit einem falschen Ausweis erwarb ein 17-Jähriger eine Flasche Wodka. Gegen den Jugendlichen wird wegen Ausweismissbrauchs ermittelt. Ein 17-Jähriger wurde auf einem Parkplatz aufgegriffen, weil er Mühe hatte, sich auf den Beinen zu halten. Ein Alkotest ergab, dass er deutlich unter Alkoholeinwirkung stand. Der junge Mann wurde in die Obhut seiner Freunde übergeben, die ihn umgehend nach Hause brachten. Gegen 20.30 Uhr nahm eine Streife in der Innenstadt zwei Mädchen mit mehr als 1 Promille Alkohol im Blut in Gewahrsam und übergab sie ihren Eltern. Gegen Mitternacht gerieten sich mehrere Halbwüchsige in die Haare. Auch hier hatten die beiden Hauptbeteiligten Werte zwischen 1,8 und 2 Promille. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ist eingeleitet. Die Alkoholisierten kamen in eine Klinik.

Weiterhin geht aus dem Ereignisbericht der vergangenen Nacht hervor, dass es die Streifen der Inspektion Mitte mit etlichen angetrunkenen und teils hoch aggressiven jungen Leuten zu tun hatten. Die Streifen vor Ort mussten massiv auf die Anwesenden einwirken, um weitere Aggressionsdelikte zu verhindern.

Die Nürnberger Polizei wird deshalb weiterhin in enger Kooperation mit der Sicherheitsbehörde und mit Veranstaltern ihr spezielles Augenmerk auf das so genannte "Vorglühen" Jugendlicher im Umfeld der Veranstaltungen richten und Verantwortliche, die verbotenerweise Alkohol an Jugendliche abgeben, zur Verantwortung ziehen.

Mittelfranken in Kürze:

In der Faschingsstatistik für Mittelfranken wurden die Tage vom 03.03.2011 bis 09.03.2011, 08.00 Uhr (Vorjahreszeitraum: 11.02. - 17.02.2010 mit Zahlen in Klammern) verglichen:

In insgesamt 28 (35) Fällen wurden Fahrzeugführer wegen eines Vergehens der Trunkenheit im Verkehr (§316 StGB) angezeigt. Weitere 39 (49) Fahrzeugführer werden wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG angezeigt, weil sie Werte zwischen 0,5 Promille und unter 1,1 Promille aufwiesen. Insgesamt 25 (19) Fahrzeugführer fuhren unter Drogeneinfluss.

Auch mittelfrankenweit verliefen die Faschingsumzüge problemlos. Dabei war es überaus zielführend, in enger Absprache mit der jeweiligen Sicherheitsbehörde entsprechende Auflagen bereits im Vorfeld mit den Veranstaltern festzulegen, um dadurch einen geordneten Verlauf gewährleisten zu können. Im Hinblick auf Jugendliche bzw. jugendliche Heranwachsende zeigte sich aber auch hier die gleiche Problemstellung wie in Nürnberg.

Inwieweit der Tod einer 48-jährigen Frau in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Faschingsgeschehen zu sehen ist, ist noch unklar. Dazu soll eine von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Obduktion Aufschluss geben. Die Frau war wie berichtet (Meldungen Nr. 439 und 441) am Nachmittag des 07.03.2011 tot aus der Bibart (Lkr. Neustadt/Aisch-Bad Windsheim) geborgen worden.

Peter Schnellinger/n

Rückfragen bitte an:

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Polizeipräsidium Mittelfranken Pressestelle
Telefon: 0911/2112-1030
Fax: 0911/2112-1025
http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken/

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