Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (1) Warnung vor Betrügereien im Zusammenhang mit dem Internet
Nürnberg (ots)
- Computer-Betrug durch Einwahl ins Internet mit Zugangs-Daten anderer Personen:
Im Laufe dieses Jahres stieg die Zahl der Strafanzeigen gegen Personen sprunghaft an, die sich mit Zugangsdaten (Passwörtern) anderer Teilnehmer illegalen Zugang zum Internet verschafft hatten.
Die illegal genutzten Daten wurden in den meisten Fällen von Freunden oder Bekannten bei deren Einwahl ins Internet ausgespäht oder auch von Internet-Seiten, die aus Hacker-Kreisen ins Internet eingestellt wurden, erlangt. Bei den meisten Tätern handelt es sich um Kinder und Jugendliche, die durch die Nutzung dieser Zugangsdaten ihre Internet-Kosten minimieren wollten, um so Probleme mit ihren Eltern zu vermeiden.
Nahezu alle //Straftäter// waren bei ihrer Begehung der Meinung, dass durch die Anonymität des Internets ihre strafrechtlich relevante Handlungsweise nicht bekannt wird. Eine Vielzahl der Jugendlichen benutzt bei der Einwahl bei den geschädigten Providern eine Tastenkombination ihres Telefons, die verhindert, dass ihre eigene Telefonnummer einem normalen Gesprächspartner per ISDN-Leitung übertragen wird.
Durch technische Mittel aller deutschen Provider ist jedoch sichergestellt, dass diese Unterdrückung der Rufnummer bei der Einwahl ins Internet nicht funktioniert. In jedem Falle wird die Telefonnummer bei der Einwahl vom Provider gespeichert, bei missbräuchlicher Nutzung kann der jeweilige Anschlussteilnehmer und somit auch der Täter ermittelt werden.
Das Surfen mit illegal erlangten Einwahldaten und Passwörtern ist als Computerbetrug strafbar. Die geschädigten Provider zeigen regelmäßig diese Straftaten an, somit wird der Sachverhalt der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht bekannt.
Eine präventive Aufklärung der Kinder und Jugendlichen würde dazu beitragen, diese Straftaten zu verhüten und ihnen ein Strafverfahren ersparen.
- Betrugsdelikte durch //Internet-Versteigerungen//:
Im Internet werden durch eine Vielzahl von Firmen so genannte //Internet-Versteigerungen// angeboten. Aufgrund der dort oft niedrigen Preise erfreuen sie sich zunehmend größerer Beliebtheit.
Leider wird dieses Angebot auch von Betrügern immer häufiger für ihre kriminellen Machenschaften genutzt.
Viele Betrüger bieten hier Gegenstände an, die sie überhaupt nicht besitzen, da sie nur an dem Geld des //Käufers// Interesse haben. Auch so genannte Bewertungssysteme dieser //Auktionshäuser// bieten keine Sicherheit, da sich diese durch Scheinverkäufe des Anbieters selbst positive Bewertungen zuschreiben können.
Rechtlich gesehen handelt es sich hier allerdings nicht um Versteigerungen im Sinne des BGB, sondern nur um ein Angebots- bzw. Nachfrageforum, das von interessierten Leuten gegen eine geringe Gebühr genutzt werden kann.
Um sich bei solchen Internetauktionen vor Betrügern zu schützen, sollten einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:
- Nutzen Sie als Kunde beim Kauf von ersteigerter Ware den von den meisten Online-Auktionshäusern angebotenen Treuhand-Service. Dieser Service kostet zwar meist eine geringe Gebühr, er verhindert jedoch, dass der Kunde betrogen wird, da das Geld hier erst vom Auktionshaus an den Verkäufer weitergeleitet wird, wenn der Käufer den Eingang der Ware bestätigt.
- Lassen Sie sich die Ware nicht per Nachnahme zustellen, ansonsten könnte sich der ersteigerte und bei der Annahme bereits bezahlte Laptop als //Backstein// herausstellen.
- Nehmen Sie mit dem Verkäufer nicht nur über E-Mail oder ein Handy Kontakt auf, sondern erfragen Sie von ihm seine genaue Postanschrift sowie die Festnetznummer. Über die Telefonauskunft, die Sie auch über das Internet durchführen können, können Sie leicht feststellen, ob der Verkäufer tatsächlich im Telefonbuch eingetragen ist. Überprüfen Sie auch, ob der Verkäufer über den Festnetzanschluss erreichbar ist. Bei höheren Werten sollten Sie jedoch immer den jeweiligen Treuhandservice (s. o.) in Anspruch nehmen, um sich so vor Betrügern zu schützen.
- Überprüfen Sie auch die Relation zwischen angebotener Ware und dem verlangten Kaufpreis, damit Sie nicht als Abnehmer gestohlener Ware selbst zum Straftäter (Hehler) werden.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken
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