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Polizeiinspektion Northeim

POL-NOM: Illegal CD geladen - Computer weg! Polizeiinspektion Northeim/Osterode warnt vor Tauschbörsenteilnahme

Northeim (ots)

Durch unautorisierte Musikangebote im Internet
entstehen den führenden deutschen Tonträgerherstellern jährlich 
Schäden im dreistelliger Millionenhöhe. Dabei nehmen so genannte 
Filesharing-Systeme (Tauschbörsen) eine hervorgehobene Stellung ein.
Der Begriff "Musiktauschbörsen" ist irreführend, weil es sich um ein 
Kopiernetzwerk handelt. Wer etwas tauscht, gibt eine Sache weg, um 
dafür eine andere zu bekommen. Bei Musiktauschbörsen werden dagegen 
Musikaufnahmen zur Vervielfältigung angeboten. Der Anbieter bezieht 
seine Aufnahme, derjenige, der sie herunterlädt bekommt sie 
ebenfalls.
Die deutsche Musikindustrie hat mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit 
umfassend darüber informiert, dass die Teilnahme an unautorisierten 
Filesharing-Systemem Urheberrechte verletzt. Auf der Internetwebseite
http://www.promusik-org.de wird umfassend über legale Musikdienste 
und den Schaden informiert, den Musikpiraterie der gesamten 
Musikbranche zufügt.
Seit dem 14.08.2003 wurden in Deutschland mehrere hunderttausend 
Warnhinweise an Teilnehmer von Filesharingsystemen versandt.
Nun ist es soweit! Die Musikindustrie tritt dieser Musikpiraterie 
entschieden entgegen und erstattete Strafanzeigen gegen die Nutzer 
dieser Tauchbörsen. Die ersten Anzeigen haben nun den Eingang im 
Fachkommissariat 3 der Polizeiinspektion Northeim/Osterode 
(Wirtschafts- und Betrugsdelikte)gefunden.
Aufgrund der Verbindungsdaten im Internet mit der iP-Nummer kann 
festgestellt werden, wer Musikbeiträge in einer Tauschbörse zur 
Verfügung gestellt hat. Es wurden von der beauftragten Gesellschaft 
über die Polizei bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Göttingen 
Anträge  gestellt, die Verbindungsdaten, Anschlussnummer und welche 
Nutzungszeit für den Betrieb in einer Tauschbörse eines Users zu 
ermitteln und Strafverfahren einzuleiten. Fernerhin sind im Falle der
Verurteilung gemäß §§ 108 ff Urhebergesetz die Gegenstände die durch 
Straftat hervorgebracht wurden, oder zur Begehung und Vorbereitung 
gebraucht wurden, einzuziehen und zu vernichten.
Es wurde ebenfalls der Antrag gestellt, falls es nicht zu einer 
Verurteilung kommt, die bezeichneten Gegenstände gemäß § 76a StGB 
ebenfalls einzuziehen oder zu vernichten, damit es nicht zu weiteren 
Straftaten kommt.
Darüber hinaus wird beantragt, dass bei den Verdächtigen eine 
Vermögensermittlung und ggf. eine Vermögensabschöpfung gem. § 111 
StPO i.V.m. 73 StGB durchgeführt werden soll, um die 
vermögensrechtlichen Ansprüche der Antragsteller zu sichern.
Dieses alles hat zur Folge, dass Nutzern der so genannten 
Tauschbörsen die herunter- geladenen und gespeicherten Daten, die 
eventuell illegal gebrannten CD`s sowie der Computer eingezogen und 
die errungenen Gewinne abgeschöpft werden können. Die vermeintlich 
gesparten 20 Euro einer illegal heruntergeladenen CD bei einer 
Tauschbörse, stehen in keinem Verhältnis  für dem erheblich größeren 
finanziellen Schaden, der durch die rechtlichen Maßnahmen entstehen 
kann.
Nähere Informationen und Auskünfte sind über das Präventionsteam bzw.
das Fachkommissariat 3 der Polizeiinspektion Northeim/Osterode zu 
erhalten.

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Pressestelle

Telefon: 05551/7005 200
Fax: 05551/7005 250
E-Mail: pressestelle@pi-nom.polizei.niedersachsen.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Northeim, übermittelt durch news aktuell

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