Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeiinspektion Northeim mehr verpassen.

Polizeiinspektion Northeim

POL-NOM: Ruhestörung

Einbeck (ots)

EINBECK (kal) Am Freitag, den 21.09.2007, 21:45
Uhr, kam es zu einer Ruhestörung wegen zu lauter Musik. Zwei Brüder 
im Alter von 20 und 22 Jahren hatten ihre Musik in einem 
Mehrfamilienhaus so laut aufgedreht, dass die Tochter einer 
40-jährigen Mitbewohnerin nicht einschlafen konnte. Auch hier wurden 
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Polizei Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Einbeck
Pressestelle

Telefon: 05561/94978 0
Fax: 05561/94978 250
E-Mail: leitung@pk-einbeck.polizei.niedersachsen.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Northeim, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeiinspektion Northeim
Weitere Meldungen: Polizeiinspektion Northeim
  • 23.09.2007 – 07:32

    POL-NOM: Trunkenheitsfahrt

    Northeim (ots) - Moringen, Lange Str. Sa., 22.09.07, 17.00 Uhr MORINGEN (Ex) -- Bei der Kontrolle eines 51jährigen Einbeckers stellten die Beamten fest, dass dieser unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Der Wert betrug lt. Atemalkohol 2,21 Promille. Außerdem besass der Mann nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für sein Fahrzeug. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. ots ...

  • 23.09.2007 – 07:30

    POL-NOM: Ladendiebstahl / Beleidigung

    Einbeck (ots) - EINBECK (kal) Am Freitag, den 21.09.2007, 21:30 Uhr, kam es in einem Einbecker Warenhaus durch eine bislang unbekannte Gruppe von Jugendlichen zu einem Ladendiebstahl und Beleidigungen gegenüber der Kassiererin und des Marktleiters. ots Originaltext: Polizei Northeim/Osterode Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=57929 Rückfragen bitte an: Polizei ...

  • 23.09.2007 – 07:25

    POL-NOM: Körperverletzung

    Einbeck (ots) - EINBECK (kal) Ein 51-jähriger Einbecker schlug seiner 53-jährigen Bekannten grundlos ins Gesicht, so dass diese ihre Brille verlor. Weiterhin fing ein Auge an zu tränen. Ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher leichter Körperverletzung ist die Folge dieser Handlung. ots Originaltext: Polizei Northeim/Osterode Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=57929 Rückfragen bitte an: Polizei ...