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POL-NI: Verkehrssicherheitswoche der Polizei Bad Nenndorf

POL-NI: Verkehrssicherheitswoche der Polizei Bad Nenndorf
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Bad Nenndorf (ots)

(Ar.) Von Montag, dem 13. März, bis zum heutigen Freitag, dem 17. März, führte das Polizeikommissariat Bad Nenndorf auf verschiedenen Streckenabschnitten in den Samtgemeinden Nenndorf und Rodenberg Geschwindigkeitskontrollen durch.

Zu hohes Tempo zählt nach wie vor zu den Hauptunfallursachen und zieht bei Verkehrsunfällen meist schwere Verletzungen bei Fahrzeuginsassen nach sich.

Bei den insgesamt 10 Messungen zu unterschiedlichen Tageszeiten wurden 106 zum Teil erhebliche Geschwindigkeitsverstöße geahndet.

Spitzenreiter war ein PKW-Fahrer, der in den frühen Morgenstunden des vergangenen Mittwochs die B 65 im Bereich des Kraters in Rtg. Hannover mit 139 km/h bei erlaubten 70 km/h befuhr. Verstöße in dieser Größenordnung werden mit einem zweimonatigen Fahrverbot und einer Geldbuße von 440 EUR und 2 Punkten geahndet. Insbesondere auf der B 65 wird nach Angaben des polizeilichen Einsatzleiters PHK Stöber zu den verkehrsarmen Zeiten, wenn auch die Ampel am Krater ausgeschaltet ist, erheblich zu schnell gefahren. In diesem Bereich ergibt sich durch Einmündungen, aus denen Querverkehr auf die B 65 einbiegen kann, ein enormes Gefahrenpotential. Ein rechtzeitiges Bremsen dürfte bei diesen Geschwindigkeiten wohl nicht mehr möglich sein.

Auch im Bereich des Erlengrundes in Fahrtrichtung der vielbefahrenen Kreuzung "Drei Steine" wird in der dortigen 70er Zone zu schnell gefahren. Spitzenreiter dort war ein PKW-Fahrer, der statt mit erlaubten 70 km/h mit 111 km/h auffiel. Hierfür werden nach Abzug einer Messtoleranz immerhin noch ein Bußgeld von 120 EUR und 1 Punkt fällig.

Ein weiterer Schwerpunkt der Messungen befand sich auf der B 442, Ortsumgehung Rodenberg. Hier kommt es aufgrund des kurvigen Streckenverlaufs und diverser Einmündungen von rechts und links immer wieder zu Verkehrsunfällen. Kommt dann noch erheblich zu hohes Tempo auf der bevorrechtigten Bundesstraße hinzu, sind schwere Unfallfolgen vorprogrammiert. Nicht umsonst ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort im Bereich der Einmündungen Im Seefeld und Deisterstraße auf 70 km/h begrenzt.

Aufgrund der Feststellungen anl. der Verkehrssicherheitswoche sollten sich Autofahrer auf weitere stichprobenartige Kontrollen, insbesondere an den beschriebenen Örtlichkeiten einstellen und ihre Fahrgeschwindigkeit im Rahmen des Erlaubten halten.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Bad Nenndorf
Hauptstraße 18
31542 Bad Nenndorf
Telefon: 05723/94610
E-Mail: poststelle@pk-bad-nenndorf.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_nienburg_schaumburg
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