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Zollfahndungsamt Hannover

ZOLL-H: Jahresbilanz 2024 des Zollfahndungsamtes Hannover: - Anstieg auf 30 OK-Verfahren - Sicherstellung von 34 Millionen Zigaretten und über 600 kg Rauschgift - Freiheitsstrafen von 200 Jahren verhängt

Hannover (ots)

Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität beim Zollfahndungsamt Hannover im Jahr 2024 weiter auf hohem Niveau

Im Jahr 2024 lag der Schwerpunkt der Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Hannover weiterhin bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, die mit 30 Ermittlungsverfahren in diesem Schwerpunktbereich im Vergleich zu 2023 (26) und 2022 (17) nochmals gesteigert wurde.

"Die organisierte Kriminalität stellt durch ihre gesellschaftlich zersetzende Wirkung eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dar. Durch konsequente Aufklärung und Strafverfolgung setzen wir ein klares Zeichen gegen illegale Machenschaften und stärken das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat", kommentiert Regierungsdirektorin Monika Dennhardt, Leiterin des Zollfahndungsamts Hannover.

Im Berichtsjahr 2024 wurden von Kräften des Zollfahndungsamts Hannover sichergestellt:

   - rund 8,4 Tonnen Rauchtabak
   - ca. 800 kg Wasserpfeifentabak
   - 115 Schusswaffen und andere dem

Waffengesetz/Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegende Gegenstände

   - 17.949 Patronen erlaubnispflichtige Munition
   - 1,4 Tonnen Pyrotechnik
   - 95.257 verbotene Arzneimittel in Tablettenform
   - 76.276 Stück Dopingmittel in Ampullen- oder Tablettenform.

"Die Verhängung von 200 Jahren an Freiheitsstrafen zeigt eindrucksvoll: hochkriminelles Handeln bleibt nicht unentdeckt und wird durch Zoll und Justiz konsequent verfolgt und geahndet," so Guido Mäke, Pressesprecher des Zollfahndungsamts Hannover.

Weitere Auszüge aus der Bilanz:

Bekämpfung der Verbrauchsteuerkriminalität

Die Verbrauchsteuern sind die bedeutendsten Einnahmen der Zollverwaltung und umfassendie Steuern auf Genussmittel wie Tabakwaren und Tabaksubstitute, alkoholische Getränke und Kaffee sowie auf Energieerzeugnisse (Energieträger wie Mineralöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle), aber auch elektrischen Strom. Aufgrund der hohen Gewinnspannen beim illegalen Handel mit - unversteuerten - verbrauchsteuerpflichtigen Waren ist dieses Deliktsfeld nach wie vor einer der Hauptschwerpunkte der Ermittlungsarbeit beim Zollfahndungsamt Hannover. Innerhalb der Verbrauchsteuerdelikte dominierte die Zigarettenkriminalität weiterhin die Ermittlungsarbeit. Die Anzahl der neu eingeleiteten Verfahren im Deliktsbereich Verbrauchsteuern bewegte sich im auf ähnlich hohem Niveau wie in 2023. Insbesondere das Deliktsfeld Zigarettenkriminalität ist geprägt von gefestigten und arbeitsteilig wirkenden Strukturen, die häufig der Organisierten Kriminalität zuzuordnen sind. Im Jahr 2024 wurden beim Zollfahndungsamt Hannover 34 Mio. Stück Zigaretten sichergestellt, eine Verdreifachung der Sicherstellungszahlen vom Vorjahr.

Zu einem besonderen Schwerpunkt hat sich die illegale Herstellung von Zigaretten in verdeckt betriebenen Produktionsstätten entwickelt. Die Aufdeckung einer solchen illegalen Produktionsanlage in der Nähe von Bielefeld im September 2024 ist hierbei hervorzuheben.

(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50275/5861021)

Die steigende Nachfrage nach E-Zigaretten und Liquids als Folge eines geänderten Konsumverhaltens sowie die Erhöhung der Steuersätze für Substitute von Tabakwaren und die Begrenzung der Konsumeinheiten pro E-Zigarette führten zu einer Verlagerung des Absatzes hin zum Schwarzmarkt. Auch hier agieren die Täter zunehmend organisiert. Die Anzahl der hier geführten Ermittlungsverfahren hat sich im Vergleich zum Vorjahr noch einmal deutlich erhöht. Das anhaltend hohe Preisniveau bei Kraftstoffen hatte zur Folge, dass die zweckwidrige Verwendung von sogenannten "Designer Fuels" als Kraftstoff auch im Jahr 2024 eine weitere, gewerbsmäßig vollzogene Ausprägung der Verbrauchsteuerhinterziehung (hier: Energiesteuer) darstellte.

(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50275/5814563)

Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität

Die Verhinderung und Verfolgung der illegalen Ein-, Aus- und Durchfuhr von Betäubungsmitteln sowie die diesbezügliche Überwachung des Grundstoffverkehrs stellt eine weitere wesentliche Aufgabe des Zollfahndungsdienstes dar. Diese Aufgabe nimmt der Zoll unter anderem in Kooperation mit der Polizei in gemeinsamen Ermittlungsgruppen wahr, die durch die effektive Bündelung gemeinsamer Ressourcen über viele Jahrzehnte zu einer unerlässlichen Institution im Bereich der Bekämpfung der organisierten Betäubungsmittelkriminalität gewachsen sind.

So konnte die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Bremen (LKA Bremen / Zollfahndungsamt Hannover) im Januar 2024 erfolgreich eine Tätergruppierung dingfest machen, die über den Seeweg aus Südamerika knapp 50 kg Kokain nach Deutschland einschmuggelte. Hierbei tarnte sie die brisante Fracht in Kartons mit Druckerpapier. Aufgrund dieser und in der Vergangenheit liegender Taten, bei denen mehr als eine Tonne Kokain eingeschmuggelt wurden, erhielt der Hauptbeschuldigte zwischenzeitlich eine Freiheitsstrafe von neun Jahren.

(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50275/5692391)

Einfuhrverbote und -beschränkungen

Die Anzahl der neu eingeleiteten Strafverfahren im Bereich der "Verbote und Beschränkungen" bezog sich wie in den Jahren zuvor im Wesentlichen auf den Bereich Waffen und Pyrotechnik. Während hierbei die Sicherstellungszahlen bei scharfen Schusswaffen und verbotenen Waffen rückläufig waren, haben sich diese Zahlen für sichergestellte Pyrotechnik im Jahr 2024 mehr als verdreifacht (1,4 Tonnen Pyrotechnik).

Ein weiterer Schwerpunkt bei der Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Verstößen gegen Einfuhrverbote und -beschränkungen waren Ermittlungen im Deliktsfeld Arznei- und Dopingmittelkriminalität, insbesondere die illegale Einfuhr von anabolen Steroiden, Wachstumshormonen und anderen Muskelaufbaupräparaten. Immer wieder im Fokus steht hier der gewerbliche Internethandel.

Beispielhaft kam es im September 2024 in Hannover und Langenhagen zu Durchsuchungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Anti-Doping- und das Arzneimittel-Gesetz, bei denen rund 55.000 Kapseln, über 32 Kilogramm Pulver und rund 15 Liter mutmaßlicher Dopingsubstanzen sowie etwa 93.000 Kapseln und über 95 Kilogramm Pulver an mutmaßlichen Arzneimitteln sichergestellt wurden. Die beiden Beschuldigten im Alter von 40 und 68 Jahren betrieben einen Internethandel für Sporternährung und Nahrungsergänzungsmittel.

(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50275/5863343)

Zölle

Ein weiterhin wichtiges Aufgabenfeld des Zollfahndungsamtes Hannover sind Ermittlungen gegen Personen und Gruppierungen, die bei der Einfuhr vorgesehene Abgaben (insbesondere Zölle und Einfuhrumsatzsteuer) im teils großen Stil nicht ordnungsgemäß entrichten. Wiederholt ergaben die Ermittlungen, dass kriminelle Akteure zunehmend in bandenmäßigen Strukturen zusammenwirken und durch ihr Handeln in hohem Maße die Allgemeinheit schädigen.

Beispielhaft sind hier Ermittlungen gegen einen Hauptverdächtigen aus dem Bereich Osnabrück zu nennen, der neben der mutmaßlichen Tatbeteiligung an Geldwäschehandlungen und der Beihilfe zum Betäubungsmittelhandel verdächtig ist, in über 110 Fällen die Einfuhr von zum Teil hochwertigen Fahrzeugen aus der Schweiz nach Deutschland bzw. in ein anderes EU-Land nicht angezeigt und hierbei Einfuhrabgaben von ca. 1,3 Millionen Euro hinterzogen hat. Zur Sicherung der hinterzogenen Einfuhrabgaben konnten durch das Zollfahndungsamt Hannover 12 hochpreisige Fahrzeuge mit einem Gesamtwert von 550.000 Euro gepfändet werden.

(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50275/5765912) (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50275/5853338)

Außenwirtschaftsrecht

Erstmals wurden durch das Zollfahndungsamt Hannover im Jahr 2024 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz übernommen bzw. eingeleitet. Hierfür waren Änderungen in den Zuständigkeiten der Zollfahndungsämter bei der Bekämpfung der Außenwirtschaftskriminalität ursächlich.

Diese Verfahren hatten den Verdacht der Umgehung des "Russland-Embargos" zum Gegenstand, strafbar nach dem Außenwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Verordnung (EU) 833/2014.

Zusätzliche Informationen zur Organisation des Zollfahndungsamtes Hannover: Das Zollfahndungsamt Hannover untersteht der Generalzolldirektion, einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums. Es ist Teil des deutschen Zollfahndungsdienstes, der aus dem Zollkriminalamt sowie den 8 Zollfahndungsämtern besteht. Mit seinen Außenstellen in Bremen, Magdeburg und Bielefeld und rund 300 Beschäftigten ist das Zollfahndungsamt Hannover für weite Teile Niedersachsens, Sachsen-Anhalts, Bremens und für Teile von Ostwestfalen zuständig. Damit umfasst der Bezirk ein Gebiet von über 60.000 Quadratkilometern. Zur Verfolgung und Verhütung der Rauschgiftkriminalität arbeitet das Zollfahndungsamt Hannover schon seit vielen Jahren erfolgreich mit den Polizeibehörden der Länder in "Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift" zusammen (GER Hannover, Osnabrück, Oldenburg, Bremen und Magdeburg). Auch bei der Bekämpfung der Geldwäschekriminalität gibt es eine institutionalisierte Zusammenarbeit spezialisierter Kräfte von Zollfahndung und Polizei in "Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen" (GFG Hannover und Magdeburg).

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Hannover
Guido Mäke -Pressesprecher-
Telefon: 0511 / 8990 1004
E-Mail: guido.maeke@zfah.bund.de
http://www.zoll.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt Hannover, übermittelt durch news aktuell

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