Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeipräsidium Frankfurt am Main mehr verpassen.

Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 051122 - 1116 Gemeinsame Ermittlungsgruppe Ausländerrecht (GEA) schob 750. Intensivtäter ab

Frankfurt (ots)

Auf eine erfolgreiche Bilanz schaut die
"Gemeinsame Ermittlungsgruppe Ausländerrecht (GEA)" in Frankfurt am 
Main, die seit ihrer Gründung im Februar 1997 im November 2005 den 
750. Intensivtäter in sein Heimatland abgeschoben hat. Mit der am 14.
November erfolgten letzten Aktion, addieren sich die polizeilich 
bekannt gewordenen Straftaten dieses Personenkreises in den 
vergangenen acht Jahren auf mindestens 35.700 Straftaten.
Die letzte erfolgreiche Abschiebung betraf einen 30-jährigen 
Marokkaner, der sich seit dem Jahr 2000 unter Verschleierung seiner 
tatsächlichen Identität in Deutschland aufhielt. Seinen 
Lebensunterhalt bestritt er überregional als Rauschgifthändler, bevor
er bei einer Dealer-Auseinandersetzung in Darmstadt im März 2001 fast
einen Menschen mit einem japanischen Kurzschwert erschlug. Im Rahmen 
der Täterermittlung gelang seine Festnahme, später erfolgte seine 
Verurteilung zu sechseinhalb Jahren Freiheitsentzug durch das 
zuständige Landgericht. Einen gültigen Pass besaß er angeblich nicht 
und gab sich als Palästinenser aus.
Nachdem die "Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter" eine 
routinemäßige Sammelvorführungen von nicht identifizierten Häftlingen
im November diesen Jahres durchführte, konnte der angebliche 
Palästinenser als marokkanischer Staatsbürger erkannt werden, so dass
er jetzt nach Verbüßung zwei Drittel seiner Haftstrafe direkt durch 
die GEA in sein Heimatland abgeschoben wurde.
Dieser "Jubiläumsfall" ist einer von vielen positiven Beispielen 
für eine erfolgreich praktizierte behördenübergreifende 
Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ausländeramt.
Im Februar 1997 wurde erstmalig in Hessen eine solche 
Arbeitsgruppe unter dem damaligen Namen "Gemeinsame Arbeitsgruppe 
Intensivtäter (GAI)" gegründet. Im Laufe der Jahre wurden 
Arbeitsabläufe optimiert, gesetzliche Möglichkeiten besser 
ausgeschöpft, so dass zwischenzeitlich die Arbeitsgruppe zu einer 
Ermittlungsgruppe aufgestockt und fester organisatorischer 
Bestandteil im Polizeipräsidium Frankfurt am Main für eine 
Reduzierung der ausländischen Intensivtäter wurde.
Heute besteht diese Organisationseinheit aus insgesamt 32 
Personen, davon 20 Polizeibeamte, zwei Angestellte und zehn 
Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Ordnungsamtes Frankfurt am Main.
Innerhalb der GEA gibt es fachbezogene Arbeitsgebiete, die sich 
unterteilen in eine
a) Gemeinsame Arbeitsgruppe Intensivtäter (GAI):
Sie ist besetzt mit Polizeibeamten und Mitarbeitern der 
Ausländerbehörde.
Personenorientiert werden hier ausländische Intensivtäter, die in der
Regel mit mindestens 30 Straftaten polizeilich bekannt sind, 
möglichst zeitnah in ihr Heimatland mit allen rechtlichen 
Konsequenzen abgeschoben.
b) Zentrale Haftsachenbearbeitung (ZHB):
Hier werden alle festgenommenen Täter aus dem Zuständigkeitsbereich 
des Polizeipräsidiums bzw. der Stadt Frankfurt am Main in Hinblick 
auf aufenthalts- bzw. asylrechtlich verwirkte Straftatbestände 
beurteilt. Dies summiert sich im Laufe eines Jahres auf 2.000 bis 
2.300 Festgenommene, von denen durchschnittlich 650 Personen 
abgeschoben werden.
c) Kontroll- und Festnahmeeinheit (KFE):
Dieses Team geht im Stadtgebiet gezielten Hinweisen auf illegal 
aufenthältliche und arbeitende Ausländer nach und überprüft 
verdächtige Aufenthaltsorte. Auch wird die Gruppe von anderen 
Dienststellen bei Durchsuchungen und Razzien in Anspruch genommen. 
Dabei bedienen sich die Ermittler der Kriminal- und Bundespolizei, 
des Arbeitsamtes usw., gerne dem Fachwissen der ausgebildeten 
Urkundenprüfer.
d) Zentrale Haftsachenbearbeitung der Ausländerbehörde:
Als wichtiges Bindeglied zwischen Polizei und Ordnungsamt werden die 
Mitarbeiter der hiesigen Ausländerbehörde gesehen. Durch die 
räumliche und personelle Integration im Polizeipräsidium ist eine 
zeitnahe Abarbeitung, ohne zusätzlichen Aktenlauf, Informations- und 
Zeitverzug, nach dem Ausländer- bzw. Aufenthaltsgesetz (seit 
1.1.2005) möglich. Somit kann diese Fachbehörde auch Tatbestände von 
festgenommenen Ausländern intensiver prüfen, die außerhalb der 
polizeilichen Sachbearbeitung liegen.
Diese vielfältigen und im Laufe der Jahre gewachsenen 
Erfahrungswerte, umgesetzt in der praxisorientierten 
Organisationsstruktur der "GEA" zeigt deutlich, dass die 
Kriminalitätsbekämpfung auch eine behördenübergreifende Aufgabe ist 
und in dieser erfolgreichen Form fortgeführt werden muss.
(Jürgen Linker, App. -82111)

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
P r e s s e s t e l l e
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) oder Verfasser (siehe Artikel)
Fax: 069 / 755-82109
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage des Polizeipräsidiums Frankfurt a.M.:

http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/broker.jsp?uMen=5dc70ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046

Original-Content von: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Weitere Meldungen: Polizeipräsidium Frankfurt am Main