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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 020503 - 0505 Gemeinsames Pressepapier der Polizei Frankfurt am Main und der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Frankfurt (ots)

"Freiwillige Abnahme von
Vergleichsfingerabdrücken im Mordfall  Tristan Brübach".
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Frankfurt 
 am Main ermitteln bereits seit vier Jahren in diesem Mordfall. Das  
abscheuliche Verbrechen, dem der damals 13 Jahre alte Schüler 
Tristan  Brübach zum Opfer gefallen ist, erschütterte die gesamte  
Öffentlichkeit.
Am 26. März 1998, einem Donnerstag, wurde Tristan Brübach in einem  
Tunnel des Liederbaches im Stadtteil Höchst gegen 16.00 Uhr von  
Kindern tot aufgefunden. Die Tunnelunterführung liegt in der Nähe 
des  Bahnhofs Höchst und wurde von Ortskundigen - meist Kindern und  
Jugendlichen - als Abkürzung benutzt.
Am Tatort wurden Gegenstände aus dem Schulrucksack des Opfers  
aufgefunden, dabei ein Schulbuch, an dessen rückwärtigem Einband ein 
 mit Blut des Opfers gelegter Fingerabdruck gesichert werden konnte. 
 Diese individuelle Spur könnte im Rahmen von 
Vergleichsuntersuchungen  dem Mörder Tristan Brübachs zugeordnet 
werden.
Obwohl der Täter seinen Fingerabdruck am Tatort hinterließ, gelang 
es  trotz intensiver Ermittlungen und zahlreicher Hinweise aus der  
Bevölkerung - unter anderem wurden 13.484 Spuren und rund 9.500  
Vergleichsfingerabdrücke überprüft - bis heute nicht, den Täter zu  
ergreifen.
Aus diesem Grund möchten Staatsanwaltschaft und Polizei nun einen  
neuen Ermittlungsschritt einleiten, der jedoch nur durch eine breite 
 Akzeptanz und Unterstützung der Bevölkerung einschließlich einer  
konstruktiven Medienbegleitung zum Erfolg führen kann.
Basierend auf einer fundierten Tathergangsanalyse wurde durch das  
Bundeskriminalamt Wiesbaden ein Täterprofil erarbeitet, welches 
unter  anderem Aussagen hinsichtlich des Alters sowie des  
Aufenthaltsbereiches des Täters liefert. In Anlehnung an das  
erstellte Täterprofil ist beabsichtigt, die Fingerabdrücke 
sämtlicher  männlichen Einwohner der Frankfurter Stadtteile 
Sossenheim, Nied,  Sindlingen, Zeilsheim, Höchst und Unterliederbach 
im Alter von 18 bis  49 Jahren und die zur Tatzeit dort wohnhaft 
waren mit den am Tatort  gesicherten Spuren zu vergleichen.
Mit dieser Maßnahme wird am 10. Mai 2002 zunächst in den Stadtteilen 
Unterliederbach und Höchst begonnen. Die bereits persönlich 
angeschriebenen zirka 4.600 Bürger dieser beiden Stadtteile erhalten 
die Möglichkeit, ihre Fingerabdrücke in der Zeit
  • vom 10.05. bis 22.05.02 (Pfingstfeiertage ausgeschlossen), Montag bis Freitag von 13.00 bis 20.00 Uhr, sowie Samstag und Sonntag von 10.00 bis17.00 Uhr, in der Sport- und Kuturhalle Unterliederbach, Hans-Böckler-Straße 4;
  • vom 23.05. bis 29.05.02, Montag bis Freitag von 13.00 bis 20.00 Uhr, sowie Samstag und Sonntag von 10.00 bis 17.00 Uhr, im Bolongaropalast Höchst, Bolongarostraße 109,
abnehmen zu lassen.
Voraussichtlich ab 06.05.02, also etwa eine Woche vor dem  
eigentlichen Beginn der freiwilligen Abnahme von  
Vergleichsfingerabdrücken, wird eine Hotline seitens des  
Polizeipräsidiums Frankfurt am Main unter der Telefonnummer  
0800-1008011 geschaltet. Über diesen Anschluß kann der Bürger Fragen 
 zu diesen Maßnahmen stellen.
Parallel mit der Einrichtung des Bürgertelefons läuft ebenfalls ab  
06.05.02 eine flankierende Plakat- und Handzettelaktion in den  
genannten Stadtteilen an, um die Bevölkerung über die geplante  
Vergleichsuntersuchung in diesem Mordfall zu informieren.
Staatsanwaltschaft und Polizei versichern ausdrücklich, daß die  
freiwillig zur Verfügung gestellten Fingerabdrücke nur und  
ausschließlich mit den hier vorhandenen Tatortspuren im Mordfall  
Tristan Brübach verglichen werden. Eine Speicherung über diesen 
speziellen Anlaß hinaus in  kriminalpolizeiliche Datenbanken oder 
gar ein Abgleich mit anderen,  bei der Polizei vorhandenen 
Fingerabdrücken / daktyloskopischen  Tatortspuren, findet definitiv 
nicht statt. Die  erkennungsdienstlichen Unterlagen einschließlich 
der  personenbezogenen Daten werden nach negativer Überprüfung 
vernichtet.  Diese Verfahrensweise ist aufgrund der rechtlichen 
Bestimmungen für  die Polizei bindend.
Angesichts der Grausamkeit dieses Verbrechens sollte eine Aufklärung 
 im Interesse aller Bürger sein. Nur die Teilnahmebereitschaft aller 
 männlichen Bewohner, die heute zwischen 18 und 49 Jahre alt sind,  
geben uns die Chance zu einer baldigen Ermittlung und Ergreifung des 
 Täters. Deshalb unser öffentliche Aufruf: "Unterstützen Sie Ihre  
Polizei und leisten Sie Ihren persönlichen Beitrag zur Aufklärung  
dieses Mordfalles". (Peter Borchardt/-8011).
Bereitschaftsdienst:  Franz Winkler, Telefon 06182/60915, Handy  
0172-6709290 (nach 17.00 Uhr).
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt
Digitale Pressemappe im Internet: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=4970

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Frankfurt

Pressestelle
Telefon:069-755-8044
Fax: 069-755-8019

Original-Content von: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell

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