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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: Einladung - Termin heute

Frankfurt (ots)

Bitte beachten Sie den Termin am Ende des
Pressepapiers!
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
16. Februar 2001
Pressepapier
Landesaktionstag am 16.02.2001
zum Thema
«Alkohol und Drogen im Straßenverkehr»
Neben den Hauptunfallursachen überhöhte bzw. nicht angepaßte
Geschwindigkeit, mangelnder Sicherheitsabstand und Fehler beim
Überholen, wirken sich auch der Konsum von Alkohol und Drogen
auf die allgemeine Verkehrssicherheit deutlich aus. Mit
zunehmendem Trunkenheitsgrad der Fahrzeugführer nehmen die
Unfallfolgen und somit die Anzahl der Schwerverletzten zu.
Ähnlich ist es auch durch den Gebrauch von Drogen, die auf das
zentrale Nervensystem wirken, zum Ausfall, zumindest zur
eingeschränkten Wahrnehmungsfähigkeit beim Konsumenten führen,
und somit die Fahrtüchtigkeit deutlich herabsetzen. Die daraus
resultierenden Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenverkehr
sind ebenso fatal wie bei Trunkenheitsfahrten.
Der Konsum sogenannter weicher Drogen ist nach einer
Bewertung der Deutschen Hauptstelle gegen Suchtgefahren weit
verbreitet. Nach ihrer Schätzung haben mindestens 18 Prozent der
Männer in Westdeutschland zwischen 18 und 58 Jahren bereits
einmal Haschisch geraucht, Frauen zu 9,4 Prozent.
Rechtsmediziner stellen bei Analysen ihrer polizeilich
angeordneten Blutentnahmen bereits seit Jahren, daß bis zu 25
Prozent der auffällig gewordenen Autofahrer Cannabis-Produkte
konsumiert haben.
Fachleute beziffern die Zahl der Konsumenten harter Drogen,
also von Heroin, Kokain, Amphetamin usw., im Bundesgebiet auf
250.000 bis 300.000, wovon etwa 120.000 schwerstabhängig sind.
Viele der Personen besitzen einen Führerschein und nehmen mit
dem eigenen oder geliehenen Fahrzeug auch am öffentlichen
Straßenverkehr teil. Die Fahrten dienen nicht nur zum Beschaffen
von Alkohol und Drogen, sondern es werden auch Örtlichkeiten
aufgesucht, an denen man gemeinsam konsumiert. Die Fahrt nach
Hause erfolgt dann im berauschten Zustand und wird gelegentlich
zum «Horrortrip». Die Unfallfolgen sind in der Regel nicht
ausschließlich finanzieller oder materieller Art. Allzu häufig
sehe sich Verursacher und auch Unbeteiligte mit Schmerzen und
großem menschlichen Leid konfrontiert.
Bundesweit ereigneten sich im letzten Jahr rund 2,4
Millionen Verkehrsunfälle, wobei etwa 0,1 Prozent - rund 2.400
Unfälle - nach Experteneinschätzung durch den gleichzeitigen
Konsum von Alkohol und Drogen verursacht wurden.
Strafbarkeit
Stellte die Polizei in der Vergangenheit eine
Verkehrsstraftat fest, bei der der Fahrer unter
Alkoholeinwirkung oder anderer «berauschender Mittel» stand und
dadurch andere Personen oder Sache gefährdete, wurde er nach der
Feststellung seiner absoluten Fahruntüchtigkeit (mindestens 1,1
Promille) wegen Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB) oder
wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) sanktioniert.
Seit dem 1.8.1998 ist der § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes
dahingehend erweitert worden, daß auch folgenlose Fahrten unter
Einfluß von Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin und
Designer-Amphetamin (Ecstasy) mit einem entsprechenden Bußgeld
geahndet werden können. Strafen zwischen 500 DM und 1.500 DM
sowie ein Fahrverbot bis zu drei Monaten sind nun möglich.
Gleichzeitig wird die zuständige Führerscheinstelle über die
getroffenen Feststellungen der Polizei informiert und erhält das
Ergebnis der angeordneten Blutprobe . Diese Behörde prüft nun,
ob sich der Fahrerlaubnisinhaber noch einer MPU (Med.
Psychologische Untersuchung) unterziehen muß, damit seine
zukünftige Verkehrstüchtigkeit und sein Verantwortungsbewußtsein
anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber bewertet werden kann.
Ansonsten wird die Fahrerlaubnis aberkannt.
Erkenntnisse der Frankfurter Polizei
Der dargestellte Sachverhalt belegt die Notwendigkeit
gezielter Verkehrskontrollen.
Seit der Einführung der Strafbarkeit von folgenlosen
Drogenfahrten, haben sich auch die polizeilichen Verkehrskräfte
auf die neuen rechtlichen Gegebenheiten eingestellt.
Drogenschnelltests wurden außerdem eingeführt.
So wurden im Zeitraum vom August bis Dezember 2000 durch
Beamte des Verkehrsüberwachungsdienstes bei Verkehrskontrollen
158 Blutentnahmen wegen Trunkenheit und 61 wegen des Verdachts
des Drogeneinflusses angeordnet. Dies entspricht einem Anteil
von rund 28 Prozent an den durchgeführten Blutentnahmen.
Alleine im Monat Januar diesen Jahres wurden außerdem im
Stadtgebiet Frankfurt nochmals 11 drogenbeeinflußte Fahrer
(gleich 34,4 Prozent) festgestellt. Dagegen stehen 21
alkoholisierte Kraftfahrer.
Auch die Feststellungen der Fahndungsgruppe der
Polizeiautobahnstation Frankfurt a. M., die rund 160 stark
befahrene Autobahnkilometer um Frankfurt und entlang des
Rhein-Main Flughafens überwacht, belegen diesen Trend.
Ein besonders drastisches Beispiel ist der Monat Januar 2001.
Bei gezielten derartigen Verkehrskontrollen wurde 37-mal
eine Blutentnahme angeordnet, 35 (gleich 95 %) wegen des
Verdachts auf Drogeneinfluß und nur zweimal wegen
Alkoholeinwirkung. Dabei konnte nicht nur Ecstasy bei den
Fahrern bzw. in ihren Fahrzeugen sichergestellt werden, sondern
auch Haschisch, Marihuana und Kokain. Entsprechende
Strafverfahren, u. a. nach dem Betäubungsmittelgesetz, wurden
zwangsläufig eingeleitet.
   All diese Ergebnisse belegen die Richtigkeit der
polizeilichen Maßnahmen und werden auch in Zukunft - unabhängig
von speziellen Landesaktionstagen - im Stadtgebiet und auf den
Autobahnen zur Reduzierung des Gefahrenpotentials für jedermann
durchgeführt.
Geplante Aktionen der Frankfurter Polizei zum Landesaktionstag
Neben dem Ansprechen von Verkehrsteilnehmern bei
verschiedenen Kontrollaktionen und dem Überreichen von
Informationsmaterialien, werden auch am
16.02.2001, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, die
Berufsschüler in der
Heinrich-Kleyer-Schule,
Kühhornshofweg 27,
im Unterricht gezielt über das Problem «Alkohol und Drogen
im Straßenverkehr» informiert.
Außerdem wird bei einer
Simulationsfahrt
im Schulhof die Verlängerung des Anhaltewegs unter
Einwirkung von Alkohol und Drogen gezeigt.
Weiterhin werden insbesondere in den Abend- und Nachtstunden
gezielte
mobile Verkehrskontrollen
im Stadtgebiet und auf den Autobahnen um Frankfurt a.M.
durchgeführt.
Hinweis:
Alle geplanten Maßnahmen können durch interessierte
Journalisten nach Kontaktaufnahme mit der Polizeipressestelle
begleitet werden. (Jürgen Linker / -8012).
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Frankfurt

Telefon: 069 755-8044
Fax: 069 755-8019

Original-Content von: Polizeipräsidium Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell

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