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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 090806 - 985 Flughafen: Nicht alles darf mitverreisen; vermehrt verbotene Gegenstände im Reisegepäck aufgefunden

Frankfurt (ots)

Im Laufe der Ferienzeit häufen sich am Flughafen
die Vorkommnisse, bei denen Kinder und Jugendliche im Rahmen der 
Passagierkontrollen gemäß Luft- Sicherheits- Gesetz (LuftSiG) im 
Besitz von verbotenen Gegenständen angetroffen werden.
Aktuell wurde am 02.08.09 ein 15- jähriger Schüler aus Brasilien 
vor einem Flug nach Sao Paulo kontrolliert und legte den verdutzten 
Sicherheitsmitarbeitern zwei Butterflymesser und zwei Schlagringe 
vor. Beide Gegenstände sind nach dem Waffengesetz als verbotener 
Gegenstand eingestuft und demnach generell nicht erlaubt.
Auch am 09.06.09 wurden die Kontrolleure fündig und stellten bei 
einem aus Peking einreisenden 20- Jährigen fünf demontierte Nunchaku 
sicher, die ebenfalls als verbotener Gegenstand eingestuft sind.
Ein 15- jähriger Schüler aus Offenbach musste am 07.07.09 erkennen, 
dass er einen Schlagring und zwei Teleskopschlagstöcke nicht nach 
Schweden ausführen darf, selbst wenn die Familie an diesem Tag nach 
Skandinavien ausgewandert ist.
Der unrühmliche Höhepunkt anlässlich einer Kontrolle am 29.07.09 war 
die Mutter eines neunjährigen Kindes aus Norwegen. In ihrem Gepäck 
wurde ebenfalls ein Nunchaku gefunden und sichergestellt, obwohl die 
Mutter angab den verbotenen Gegenstand als Spielzeug! in Venedig 
gekauft zu haben.
Die Polizei rät daher allen Reisenden sich vor dem Abflug bei den 
Fluggesellschaften oder ihrem Reisebüro zu informieren, welche 
Gegenstände nach dem Luftsicherheits- Gesetz in einem Flugzeug 
transportiert und in dem jeweiligen Reiseziel auch eingeführt werden 
können. Davon unberührt bleiben natürlich die gesetzlichen 
Bestimmungen hinsichtlich des Waffengesetzes.
(Alexander Löhr, 069/755-82117)

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
P r e s s e s t e l l e
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/ 755-00
Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) oder Verfasser (siehe Artikel)
Außerhalb der Arbeitszeit: 0173-6597905
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm





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