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POL-ME: Blutprobe und weitere Maßnahmen auch ohne vorherigen Alkoholtest - Hilden - 2002102

POL-ME: Blutprobe und weitere Maßnahmen auch ohne vorherigen Alkoholtest - Hilden - 2002102
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Mettmann (ots)

Am nächtlich frühen Sonntagmorgen des 16.02.2020, gegen 02.25 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung der Hildener Polizei ein silbergrauer PKW BMW 330i mit Kölner Kennzeichen auf, der in auffälliger Art und Weise im Stadtgebiet unterwegs war. Auffällig, weil er sich nicht an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten hielt, wiederholt Sicherheitsabstände zu vorausfahrenden Fahrzeugen deutlich unterschritt und bei Abbiegevorgängen scheinbar grundsätzlich auf die Betätigung der Blinker verzichtete.

Diese Fahrverhalten führte dazu, dass der BMW letztendlich auf der Pungshausstraße angehalten und dessen 27-jähriger Fahrer aus Köln überprüft wurde. Dabei stellten die Einsatzkräfte Alkoholgeruch aus dem Innern des Fahrzeugs fest. Als dem Kölner daraufhin die freiwillige Durchführung eines Alkoholtestes angeboten wurde, der auch zu einer Entlastung des 27-jährigen BMW-Fahrers hätte führen können, lehnte dieser jede polizeiliche Testmaßnahme kategorisch ab.

Diese Weigerung bewahrte den unter dem Tatverdacht einer aktuellen Trunkenheitsfahrt stehenden Mann aber nicht vor weiteren polizeilichen Maßnahmen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde von dort die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Die Blutprobenentnahme wurde durchgeführt, der Führerschein des Beschuldigten gegen dessen Widerspruch beschlagnahmt, jedes Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen bis auf weiteres ausdrücklich untersagt.

Die Hildener Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den 27-jährigen Kölner wegen des Verdachtes einer Trunkenheitsfahrt ein. Die vorgelegte Anzeige listet dabei natürlich auch alle von der Polizei am nächtlichen Sonntagmorgen im Hildener Stadtgebiet beobachteten Verkehrsverstöße des BMW-Fahrers auf, welche, abhängig vom Ergebnis der ausstehenden Blutuntersuchung, auch als alkoholbedingte Ausfallerscheinungen gewertet werden könnten.

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