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POL-ME: Junger Fahrer verlor die Kontrolle unter Alkoholeinfluss - Langenfeld - 1804147

POL-ME: Junger Fahrer verlor die Kontrolle unter Alkoholeinfluss - Langenfeld - 1804147
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Mettmann (ots)

Beim Befahren der Zufahrt zur Langenfelder Sportanlage Am Schlangenberg, an der innerörtlichen Hildener Straße (K 27) in Richrath, verlor ein 18-jähriger Mann aus Langenfeld, am nächtlich frühen Sonntagmorgen des 29.04.2018 gegen 04.50 Uhr, die Kontrolle über den gefahrenen blauen PKW Mercedes E240. In Höhe einer dortigen Bushaltestelle kam der Wagen von der Fahrbahn ab. Er überfuhr den Gehweg, überrollte im Grünbereich neben der Straße einen kleinen Baum und kam erst vor einer Stütze der Haltestellenüberdachung zum Stillstand, die dabei nur leicht beschädigt wurde. Der junge Mercedes-Fahrer blieb beim Unfall unverletzt, am PKW Mercedes, am Baum und an der Haltestellenüberdachung entstand jedoch ein geschätzter Gesamtschaden in Höhe von mindestens 2.000,- Euro.

Die zum Unfallort gerufene Polizei stellte Alkoholgeruch in der Atemluft des 18-jährigen Langenfelders fest. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,0 Promille (0,53 mg/l). Die Beamten leiteten deshalb (Unfall = Ausfallerscheinung) ein Strafverfahren gegen den jungen Unfallfahrer ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Den erst ein Jahr alten Führerschein des jungen Mannes stellte die Langenfelder Polizei sicher. Ihm wurde zudem jedes weitere Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ausdrücklich untersagt.

Unabhängig von dem in diesem Fall festgestellten hohen Promillewert (mit Ausfallerscheinungen und besonderer Strafbarkeit), weist die Polizei in diesem Zusammenhang noch einmal alle jungen Fahrzeugführer ausdrücklich auf die 0,0-Promille-Grenze hin, welche für Fahranfänger in der Probezeit und jeden jungen Fahrer unter 21 Jahren gilt. Wer als junger Fahrer bei solchen Verstößen (auch ohne Unfall) erwischt wird, muss schon mit einem Bußgeld in Höhe von 200,- bis 1.500,- Euro rechnen. Hinzu kommen mindestens zwei Punkte im Verkehrszentralregister. Bei Fahranfängern, die sich noch in der Probezeit befinden, verlängert sich zudem die Probezeit um weitere zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200,- Euro angeordnet. Dann gilt auch die Null-Promille-Regel weitere zwei Jahre. Außerdem gelten natürlich auch die weiteren allgemeinen Promillegrenzen, die ein Fahrverbot und Geldbuße ab 0,5 Promille sowie Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bei relativer oder absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 bzw. 1,1 Promille) vorsehen.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann

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