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Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Marburg-Biedenkopf

POL-MR: Statt Verkaufsgespräch ist Führerschein weg;

Marburg-Biedenkopf (ots)

Statt Verkaufsgespräch ist Führerschein weg

Biedenkopf: Nervige Werbeanrufe, die wahrscheinlich über ein Call-Center gesteuert wurden, gingen in den letzten Tagen vermehrt auf einem Privatanschluss in Biedenkopf ein. Was der Anrufer nicht wissen konnte: Bei dem ausgesuchten Kunden handelte es sich um einen Polizeibeamten, der die Angelegenheit so nicht stehen lassen wollte. Der Beamte vereinbarte kurzerhand mit dem Anbieter von Solaranlagen einen Termin in Biedenkopf. Das Treffen am Mittwochnachmittag, 25. April verlief für den 41-Jährigen Verkäufer aus Süddeutschland dann wohl anders als erhofft. Anstelle eines Kundengesprächs durfte der Mann zunächst seinen Ausweis und Führerschein zur Prüfung aushändigen. Es stellte sich heraus, dass seine Fahrerlaubnis von einer Führerscheinstelle zu Sicherstellung ausgeschrieben war. Die Fahrerlaubnis wurde einbehalten und dem reisenden Handelsvertreter wurde eine Weiterfahrt mit seinem Mietwagen untersagt. Neben dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis werden nun auch Zuwiderhandlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geprüft.

Allgemeine Hinweise der Polizei zu Werbeanrufen: (Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes) Unerlaubte Werbeanrufe sind verboten. Sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Angerufenen. Das schreckt aber viele zumeist unseriöse Unternehmen nicht ab: Die Zahl der Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe reißt nicht ab. In solchen Fällen rät die Polizei sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers zu notieren und sich damit an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden. Missbrauch der Rufnummer seriöser Unternehmen Einige der Anrufer gehen besonders dreist vor: Um das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen, missbrauchen sie die Rufnummer seriöser Personen oder Organisationen. Mit Hilfe einer speziellen Telefonanlage täuschen sie eine andere Rufnummer vor, die auf dem Display des Angerufenen erscheint.

Die Masche: Ziel des Anrufs ist, einen Vertragsabschluss zu erreichen, den Angerufenen beispielsweise dazu zu überreden, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, eine Zeitschrift zu abonnieren oder den Telefonanbieter zu wechseln. Dabei fragen die Anrufer auch persönliche Daten ab, unter anderem die Kontodaten. So behaupten die Anrufer beispielsweise, dass sie herausgefunden hätten, dass die Adresse des Angerufenen an mehrere Gewinnspielfirmen verkauft worden sei. Es sei jedoch gelungen, diese bei allen Spielen, außer bei einem zu löschen. Damit die Anrufer auch diese Adresse löschen und den Vertrag kündigen könnten, müsse der Angerufene ein Zeitungsabonnement abschließen. Hierfür benötige man seine persönlichen Daten und Kontodaten. Achtung: Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig Auch wenn der Angerufene lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt hat, kann es sein, dass er anschließend eine Auftragsbestätigung erhält. Hier gilt: Sofort handeln! Denn am Telefon geschlossene Verträge sind gültig! Allerdings können fast alle am Telefon abgeschlossenen Verbraucherverträge innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden, schriftlich oder durch Rücksendung der gelieferten Sache, eine Begründung ist nicht nötig. Es genügt der rechtzeitige Versand des Schreibens per Brief, Fax oder E-Mail, der aber nachgewiesen werden muss. Tipps Ihrer Polizei Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach den Hörer auf! Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers. Weden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale. Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig! Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben, widerrufen Sie umgehend und zwar schriftlich, am besten per Einschreiben. Geben Sie bei jedem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten an. Geben Sie nie Ihre Kontonummer preis, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen. Stimmen Sie nicht der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken zu. Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes Einverständnis können Sie - auch telefonisch - widerrufen. Weitere Informationen, wie Sie sich vor lästigen Werbeanrufen schützen und am Telefon geschlossene Verträge widerrufen können, finden auf www.polizei-beratung.de (Unerlaubte Werbeanrufe)

Jürgen Schlick

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Marburg-Biedenkopf
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Raiffeisenstraße 1
35043 Marburg
Telefon: 06421-406 120
Fax: 06421-406 127

E-Mail: poea-mr.ppmh@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de/ppmh

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