DPolG Hessen: Polizei muss vollumfänglich Drohnenabwehrfähig sein.
Wiesbaden (ots)
Die Gefahr von Drohnen ist nicht nur seit dem Ukrainekrieg erheblich gestiegen. Besonders im Rahmen des hybriden Krieges ist die Drohnenabwehr schon heute ein wichtiger Bestandteil des Schutzes kritischer Infrastruktur, dient der Spionageabwehr und dem Schutz sensibler Örtlichkeiten. Auch die Terror- und Anschlagsgefahr, die von Drohnen bei Volksfesten, politischen Veranstaltungen und an belebten Plätzen ausgeht, ist groß und permanent vorhanden.
Hier muss die Polizei in der Lage sein, Drohnen zu detektieren und ggf. auch unschädlich zu machen.
Die DPolG Hessen legt besonderen Wert darauf, dass es keine lokalen Alleingänge in den Bundesländern geben darf. Sowohl Bundes-, Landespolizei als auch die Bundeswehr müssen in der Lage sein, mit gleichen oder zumindest kompatiblen Systemen die Drohnenabwehr durchzuführen. Unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten erfordern einheitliche Grundlagen und Standards. Eine Gesetzesanpassung ist in diesem Zusammenhang unumgänglich. Schnelles zeitliches Handeln ist bei Drohnensichtungen und Straftaten im Zusammenhang mit Drohnen notwendig. Deshalb ist die örtliche Polizei die einzig sinnvolle Stelle, dieser Gefahr und ihrer Abwehr zu begegnen. Eine vollumfängliche materielle Ausstattung und rechtliche Ermächtigungen sind jetzt Ultima Ratio. Hier bietet sich das Sondervermögen an, da gerade die Drohnenabwehr eine Aufgabe ist, die zwar die Länder vor Ort ausführen müssen, aber eine grundsätzliche Zuständigkeit des Bundes besteht. "Der Gefahr von Drohnen muss die Polizei jetzt schnell und effektiv begegnen." sagt Alexander Glunz, Landesvorsitzender der DPolG Hessen
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