Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
GBA: Haftbefehle gegen drei weitere mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung in Vollzug gesetzt
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehle gegen
Devin K.
Claudio S. und Justin W.
erwirkt.
Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich mitgliedschaftlich in einer inländischen terroristischen Vereinigung betätigt zu haben, wobei sie auch teilweise als Jugendliche und/oder Heranwachsende handelten (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB, §§ 1, 105 JGG). Claudio S. und Justin W. werden daneben versuchter Mord (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB), versuchte besonders schwere Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1, § 306b Abs. 1, §§ 22, 23 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen (§ 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB) zur Last gelegt. In einem weiteren Fall sollen sich Claudio S. und Devin K. überdies mit einem anderen zum Mord verabredet haben (§ 30 Abs. 2 i.V.m. § 211 Abs. 2 StGB). In diesem Zusammenhang werden Devin K. auch die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (§ 310 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 308 Abs. 1 StGB) und einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1 StGB) sowie ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SprengG) vorgeworfen.
In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Die Beschuldigten gehören zu einer spätestens Mitte April 2024 gegründeten rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung, die sich selbst "Letzte Verteidigungswelle (L.V.W)" nennt. Die Mitglieder dieser Vereinigung verstehen sich als letzte Instanz zur Verteidigung der "Deutschen Nation". Ihr Ziel ist es, durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Zu solchen Taten zählen insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und Einrichtungen des politisch linken Spektrums, dies gegebenenfalls auch mit tödlichem Ausgang.
Zur Umsetzung der Ziele der L.V.W schlugen Claudio S. und Justin W. am frühen Morgen des 5. Januar 2025 an einer bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln ein Fenster ein und versuchten dann, aus einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Innere des Gebäudes zu schießen, um dieses in Brand zu setzen. Ein Feuer brach jedoch nicht aus. Während der Tat sprühten die beiden Beschuldigten mehrere Schriftzüge an die Unterkunft, darunter "L.V.W", "Ausländer raus", "Deutschland den Deutschen" und "NS-Gebiet". Sie malten auch Hakenkreuze und Siegrunen an die Wand und zeigten den sogenannten "Hitlergruß".
Anfang Januar 2025 planten Devin K., Claudio S. und das weitere Vereinigungsmitglied Lenny M. einen Brandanschlag auf eine bewohnte Asylbewerberunterkunft in Senftenberg. Hierzu beschaffte Devin K. in der Tschechischen Republik zwei Kugelbomben. Zu einer Ausführung der Tat kam es angesichts der Festnahmen von Claudio S. und Devin K. nicht.
Alle drei Beschuldigten befanden sich seit Mitte Februar 2025 auf Grund von Haftbefehlen der Amtsgerichte Dresden (Devin K.) und Gera (Claudio S. und Justin W.) in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hat die Verfahren gegen sie übernommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 29 vom 21. Mai 2025). Devin K. wurde vorgestern (26. Mai 2025) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Die Vorführung von Claudio S. und Justin W. erfolgte gestern (27. Mai 2025). Die Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzen die der Amtsgerichte Dresden und Gera.
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