Ministerpräsident Laschet ruft vor dem Initiativkreis den Start der Ruhrkonferenz aus
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Schwelm (ots) - Am 31.10.2001 führte der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Schwelm in der Zeit von 07.30 bis 09.00 Uhr auf der Berliner Str. in Höhe des Kindergartens eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Radargerät durch. Hier befindet sich im Übrigen auch ein Schulweg. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Von den gemessenen 603 Kraftfahrzeugen wurden 38 mit überhöhter Geschwindigkeit festgestellt, davon sechs mit einer Geschwindigkeit von mehr als 70 km/h. Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen. Ein Porschefahrer, der die Berliner Str. mit 109 km/h befuhr, hat ein Bußgeld von 400,-DM und einen Monat Fahrverbot zu erwarten.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Schwelm
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