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Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis

POL-EN: Ennepe-Ruhr-Kreis - Öffentliche Versammlungen müssen angemeldet werden

Schwelm - Ennepe-Ruhr-Kreis (ots)

Aus gegebener Veranlassung erinnert die Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr an die Anmeldepflicht nach § 14 Versammlungsgesetz. "Das Versammlungsrecht als wichtiger Baustein der Demokratie ist auch an Regeln gebunden, erinnert der Landrat Dr. Brux. Insbesondere muss jede öffentliche Versammlung vorher bei der Polizei angemeldet werden. Ziel dieser Anmelderegelung ist es primär, den Behörden den Schutz der Versammlung und eine ungestörte Meinungsäußerung zu ermöglichen. "Sollte eine Veranstaltung nach dem Versammlungsrecht nicht angemeldet sein, so ist die Polizei verpflichtet eine Anzeige gegen den Verantwortlichen der Versammlung oder des Aufzuges zu erstatten", erklärte Polizeidirektor Klaus Noske. Damit es nicht dazu kommt, wird an die im Internet unter Service und Beratung/Versammlungsrecht, aufzurufende Seite erinnert. Das Anmeldeformular ist auf dieser Internetseite der Kreispolizeibehörde (www.polizei-nrw.de/ennepe-ruhr-kreis) hinterlegt und für jeden abrufbar. Zuständig für die weitere Bearbeitung der Anmeldung ist Herr Bernd Seifert. Er ist unter der Telefonnummer 02336-91661101 zu erreichen und gibt bei Bedarf gerne Auskünfte.

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Der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises
als Kreispolizeibehörde
Hauptstr. 92
58332 Schwelm
-Pressestelle-
Tel.: 02336/9166-1205
Fax: 02336/9166-1299
CN-Pol: 07/454 /1205

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