HZA-SI: Inhaberin eines Nagelstudios wegen gewerbsmäßiger Schleusung verurteilt - Zoll deckt illegale Beschäftigung von zwei vietnamesischen Mitarbeitern auf
Singen (ots)
Landkreis Waldshut: Wegen des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in zwei Fällen wurde die 30-jährige vietnamesische Betreiberin eines Nagelstudios im Landkreis Waldshut zu acht Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteil. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Dem Urteil vorausgegangen war eine Überprüfung des Nagelstudios durch Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen im Dezember 2023. Neben zwei Vollzeit- und einer Teilzeitangestellten, die ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet waren, befanden sich noch zwei weitere Mitarbeiter in dem Studio. Diese beiden Personen waren weder bei den Sozialversicherungen angemeldet, noch waren sie im Besitz eines Aufenthaltstitel, der sie zur Aufnahme einer Tätigkeit in Deutschland berechtigt hätte.
"Die Angestellten erhielten als Gegenleistung für ihre Arbeit kostenlos Unterkunft und Verpflegung sowie eine Entlohnung, allerdings unterhalb des damals geltenden gesetzlichen Mindestlohns", erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen.
Die nicht bezahlten Beiträgen an die Sozialversicherungsträger von rund 5.100 Euro und Säumniszuschläge in Höhe von rund 430 Euro sowie 1.440 Euro für die errechneten Erträge aus der illegalen Beschäftigung sind neben den Verfahrenskosten ebenfalls von der Besitzerin des Nagelstudios zu zahlen.
Zusatzinformation:
Bereits Ende Juli dieses Jahrs wurde wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von zwei Personen gegen einen 35-jährigen Besitzer eines Nagelstudios im Raum Bad Säckingen vom zuständigen Gericht ein Strafbefehl in Höhe von 2.500 Euro erlassen. Als Schadenssumme für die Sozialversicherung war durch die Deutsche Rentenversicherung ein Wert von knapp 7.000 Euro festgesetzt worden.
Darüber hinaus verurteilte das Amtsgericht Spaichingen im April 2025 eine 41-jährige deutsche Betreiberin eines Nagelstudios und eines Gastronomiebetriebswegen im Landkreis Tuttlingen wegen des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern und wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ein 49-jähriger Mitangeklagter wurde zudem zu einer Geldstrafe von insgesamt 200 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Ihm wurden das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in über 50 Fällen im Zeitraum zwischen 2017 und 2020 zur Last gelegt.
Auch in diesen Fällen gingen den Urteilen Kontrollen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen in Abstimmung mit den zuständigen Staatsanwaltschaften voraus.
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Sonja Müller
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