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Hauptzollamt Rosenheim

HZA-RO: Jahresbilanz 2021 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim Erfolgreiche Arbeit trotz erschwerter Bedingungen

HZA-RO: Jahresbilanz 2021 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim Erfolgreiche Arbeit trotz erschwerter Bedingungen
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Rosenheim, Traunstein, Weilheim (ots)

"Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt (HZA) Rosenheim kann trotz erschwerter Arbeitsbedingungen in Pandemiezeiten auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken", so der Leiter des HZA Rosenheim Robert Woerner. Arbeitnehmer unangekündigt bei Ausübung ihrer Arbeit kontrollieren, Arbeitgeber auf Einhaltung der Arbeitsbedingungen, wie die Gewährung des gesetzlichen Mindestlohns oder auch die Anmeldung zur Sozialversicherung prüfen, als "Schwarzarbeitspolizei" und Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft strafrechtlich und bußgeldrechtlich "schwarze Schafe" der jeweiligen Branchen verfolgen, das alles bildet das Spektrum der Schwarzarbeitsbekämpfung beim HZA Rosenheim ab. Damit stärkt der Zoll seriös tätige Unternehmen, schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor illegalen Lohnpraktiken und Ausbeutung und trägt so zu Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt bei. "Dies ist anscheinend dem Großteil der befragten Beschäftigten bewusst, da auffällig ist, dass gerade die Prüfung bzgl. der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns dort auf großes Verständnis und Zustimmung stößt", berichtet der Fachgebietsleiter Markus Grella. Die Rahmenbedingungen im letzten Jahr verlangten den Beamten so einiges ab. Nicht nur weil pandemiebedingt verschiedene Branchen, wie beispielsweise das Hotel- und Gaststättengewerbe oder auch der Messebau ihre Aktivitäten zeitweise einstellen mussten, war wegen der durch Corona belastenden Rahmenbedingungen bei allen Prüfungen vor Ort erhöhtes Fingerspitzengefühl bei der Durchführung von Kontrollen gefragt. Flexibilität beim Setzen von Prüfungsschwerpunkten war daher gefordert und so konnten insgesamt über 1.000 Arbeitgeberprüfungen durch die FKS durchgeführt und zu einem Abschluss gebracht werden. Die Prüfungen der FKS werden sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfungen aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen oder als Schwerpunktprüfungen bestimmter Branchen und Gewerbezweige durchgeführt. Auch im vergangenen Jahr hat die FKS bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz unter anderem im Baugewerbe, in der Gebäudereinigungsbranche sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe und bei Paketdienstleistern durchgeführt.

Im Ermittlungsbereich liegt der Schwerpunkt auf der Verfolgung von Arbeitgebern, die für ihre Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge beispielweise aufgrund von Schwarzlohnzahlungen oder auch der Beschäftigung von scheinselbständigen Mitarbeitern nicht oder in unrichtiger Höhe an die Krankenkassen abführen. Aber auch Sozialleistungsbezieher, die ihre Einkünfte aus Erwerbstätigkeit ihrer leistungsgewährenden Stelle wie z.B. den Job-Centern nicht mitteilen, werden strafrechtlich wegen Betrugs verfolgt und zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gebracht. Im Ermittlungsbereich wurden 2021 dabei insgesamt über 2.000 strafrechtliche Ermittlungsverfahren abgeschlossen, die Summe des dem Fiskus entstandenen Schadens beläuft sich dabei auf 24 Mio EUR. Die große Bandbreite der FKS reichte hier von Verfahren wegen der Beschäftigung scheinselbständiger Mitarbeiter in verschiedenen Branchen - von rechtsberatenden Berufen bis zu Pflegeheimbetreiber - bis zur Verfolgung organisierter Kriminalität wegen Schleusung, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung von Drittstaatsangehörigen im Bereich körpernaher Dienstleistungen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
Mobil: 0162/2592622
E-Mail: patrizia.kaiser@zoll.bund.de
www.zoll.de

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