Hauptzollamt Frankfurt am Main
HZA-F: Schwerpunktkontrolle des Zolls zur Bekämpfung der Geldwäsche am Frank-furter Flughafen - Zahlreiche Verstöße mit einem Volumen von 1,75 Millionen Euro festgestellt
Frankfurt am Main (ots)
Vom 16. bis 18. Juni wurde durch das Hauptzollamt Frankfurt am Main am Flughafen eine dreitägige Schwerpunktkontrolle des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs zur Bekämpfung der internationalen Geldwäsche durchgeführt. Hierfür wurden temporäre, mobile Kontrollstellen eingerichtet, sowie zwei Bargeldspürhunde einge-setzt.
65 Zollbedienstete führten insgesamt 6.868 Einzelkontrollen an Personen sowie Gepäckstücken durch, bei der Ein- und Ausreise. In 28 Fällen meldeten Reisende ihre mitgeführten Barmittel nicht oder nicht vollständig beim Zoll an. Den Betroffenen drohen empfindliche Bußgelder. In fünf Fällen ergaben sich bei Barmittelfeststellungen Anhaltspunkte für Geldwäsche, hierbei wurden insgesamt ca. 1,12 Millionen Euro an Barmitteln (Bargeld und Goldbarren) im Rahmen eines sogenannten Clearingverfahrens vorläufig sichergestellt.
Bei den Kontrollen wurden die Kontrolleinheiten des Zolls auch im Bereich der Außenwirtschaftsüberwachung tätig. In elf Fällen bestand der Verdacht dass gegen das Ausfuhrembargo von Gütern nach Russland verstoßen wurde. An den drei Kontrolltagen wurden Luxusgüter und Bargeld im Wert von rund 56.000,- Euro sichergestellt und Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz eingeleitet.
Ein besonderer Fall ereignete sich bei einer Ausreisekontrolle in Richtung Thailand. Im Reisegepäck einer thailändischen Staatsangehörigen wurden zwischen der Bekleidung in einem Kochtopf elf Kilo Feingoldbarren (24 Karat) im Wert von über einer Million Euro entdeckt und sichergestellt. Die Goldbarren waren weder zuvor ordnungsgemäß beim Zoll am Flughafen Frankfurt angemeldet worden, noch konnten Nachweise über eine legale Herkunft des Goldes vorgelegt werden. Eine vor Ort durchgeführte Analyse der Goldbarren bestätigte den Reinheitsgehalt des Goldes.
Bei drei mutmaßlich zusammen reisenden Männern bei der Ausreise nach China ergab sich aufgrund der Gesamtsituation der Verdacht auf Geldwäsche. Insgesamt wurden hier 26.900,- Euro sichergestellt.
Die Kontrollen erfolgten in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamtes (Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Hessen). Dort werden auch die weiteren Ermittlungen geführt. Aus ermittlungstaktischen Gründen konnte erst jetzt eine Veröffentlichung erfolgen.
Zusatzinformation:
Reisende, die bei der Ein- und Ausreise in die oder aus der Europäischen Union Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mit sich führen, sind verpflichtet, diese schriftlich beim Zoll anzumelden. Verstöße gegen die Anmeldepflicht können mit einem Bußgeld in Höhe von einer Million Euro geahndet werden.
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