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Hauptzollamt Düsseldorf

HZA-D: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Baugewerbe

Düsseldorf (ots)

73 Zöllner*innen der Standorte Düsseldorf und Wuppertal der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf kontrollierten am 16. April 2021 insgesamt 60 Arbeitgeber der Baubranche und 185 auf Baustellen tätige Arbeitnehmer*innen. Dabei leisteten fünf Bedienstete der kommunalen Ausländerbehörde der Stadt Düsseldorf, des Kriminalkommissariats Düsseldorf sowie der Landesfinanzverwaltung wesentliche Unterstützung.

Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.

Bei den Kontrollen ergaben sich folgende Verdachtsfälle:
-	13 Verdachtsfälle auf Mindestlohnverstöße (davon 4 in Düsseldorf)
-	6 Verdachtsfälle auf Vorenthalten und Veruntreuen von 
Arbeitsentgelt (davon 5 in Düsseldorf)
-	5 Verdachtsfälle auf Scheinselbständigkeit (alle in Düsseldorf)
-	3 Verdachtsfälle auf illegale Arbeitnehmerüberlassung (alle in 
Düsseldorf)
-	5 Verdachtsfälle auf Leistungsmissbrauch (alle in Düsseldorf)
-	5 Verdachtsfälle auf illegalen Aufenthalt (alle in Düsseldorf)

Die Zöllner*innen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle. Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird. In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen erfolgen. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Michael Walk
Telefon: 0211-2101-233
E-Mail: presse.hza-duesseldorf@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Düsseldorf, übermittelt durch news aktuell

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